Zwei Mitangeklagte zeigten sich gesprächiger, allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht begründete den Ausschluss mit einer konkreten Gefährdung der Angeklagten, die als Aussteiger aus der Türsteher-Vereinigung „United Tribunes“ bereits konkret bedroht worden seien. Wie berichtet, hatte es vor dem zweiten Prozesstag eine Bombendrohung gegeben, die vermutlich mit dem Prozess zusammenhängt.
Der Jüngste der fünf Angeklagten äußerte sich gestern etwas ausführlicher, stritt aber ab, jemals eine Frau zur Prostitution gezwungen oder geschlagen zu haben. Es sei seine Freundin gewesen, die wegen drückender Schulden auf die Idee gekommen war, beider Lebensunterhalt durch Prostitution zu verdienen: „Die wollte das.“ Auch einer zweiten Prostituierten, mit der er zwischendurch „eine Affäre“ gehabt habe, habe er ihre Einnahmen belassen und sie nie geschlagen. Von dem gewalttätigen und ausbeuterischen Gebaren seiner Kollegen habe er nie etwas bemerkt. Zur Anklage der Staatsanwaltschaft bemerkte er: „Ich finde das alles viel zu hoch gedreht, den Frauen ging es dort gut.“
Die Anwälte einiger Frauen dürften allerdings anderer Meinung sein. Ihre Mandantinnen sollen erheblicher Gewalt und Ausbeutung unterworfen gewesen sein. Dem am stärksten belasteten Bandenchef und einem weiteren Bandenmitglied, dem sogar zweimalige Vergewaltigung vorgeworfen wird, war noch vor einer Razzia im vergangenen Jahr die Flucht ins Ausland gelungen. Dass sie von einem Polizisten gewarnt worden sein sollen, will der 20-jährige Angeklagte nicht mitbekommen haben. Zur Struktur der Zuhälterbande konnte oder wollte er nichts sagen. Er sei erst seit Anfang 2009 dabei gewesen, behauptete er. Auch die Frage des Gerichts, ob es sich bei der Türstehervereinigung um eine „Privatarmee“ des untergetauchten Bandenchefs handle, die seine Position im Rotlichtmilieu absichern sollte, blieb unbeantwortet.
Gericht und Staatsanwalt wiesen darauf hin, dass diese Aussagen zum Teil nachweislich falsch seien. Auch könne man sie nicht als Geständnis werten, das eine mildere Strafe rechtfertigen würde. Sollte der Angeklagte dabei bleiben, müsse doch noch eine Beweisaufnahme durchgeführt werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.