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Sonntag, 19.06.2011:

Zoff nach Rauswurf aus FKK-Club

Weil ein 53-jähriger Franzose einen Türsteher in einem Offenburger FKK-Club angegriffen haben soll, nachdem der ihn vor die Tür setzen wollte, musste er sich vor dem Offenburger Amtsgericht verantworten. Auch gegenüber einem Polizisten soll er renitent geworden sein


18.06.2011 - Offenburg. Ein 53-jähriger Gast eines Offenburger FKK-Clubs wurde von dem Personal des Clubs wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch angezeigt. Da er Hausverbot in jenem Etablissement hatte, verwies ihn ein Türsteher des Ortes. Dagegen soll sich der 53-Jährige gewehrt haben Eine weitere Anzeige flatterte dem Gast wegen Widerstand gegen Polizeibeamte ins Haus. Gegen den Strafbefehl von 75 Tagessätzen à 50 Euro (3750 Euro) legte der Mann Einspruch ein, so dass es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Offenburg kam.
Nicht Täter, Opfer
Der Angeklagte argumentierte vor Gericht, dass er nicht Täter, sondern Opfer gewesen sei. Der Türsteher habe ihn bedrängt, den Club unverzüglich zu verlassen, da er schon mehrfach aggressiv aufgefallen sei. Dann sei er von der Bar weg und in Richtung Umkleidekabinen gegangen. Der Türsteher sei ihm jedoch gefolgt und habe ihn im Flur und in den Umkleideräumen ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe er sich gewehrt und beide seien zu Boden gegangen, so der Angeklagte. Außerdem habe der Türsteher ihm mit einem Baseballschläger gedroht. Sein Freund, der ebenfalls im Club gewesen sei, habe ihn dann zur Polizei gefahren, um Anzeige gegen den Türsteher zu erstatten. Doch auch dort gab es offenbar Stress. Nachdem er von den Polizisten ein Glas Wasser verlangt habe, hätten die Polizisten ihn geschlagen und ihm Handschellen angelegt, so die Aussage des Angeklagten.
Der Türsteher indes bestritt, den Gast geschlagen zu haben. Im Gegenteil, der Angeklagte sei renitent geworden und habe ihn angegriffen, deshalb habe er sich gewehrt. Dabei seien beide zu Boden gegangen. Verletzungen, so die abschließende Aussage des Zeugen, seien nicht feststellbar gewesen

Der diensthabende Polizeibeamte, als Zeuge gehört, widersprach ebenfalls dem Angeklagten. Die Polizei habe sich nicht falsch verhalten. Eine Verständigung sei zuerst nur sehr schwer möglich gewesen, da keiner der Beamten französisch sprach. Plötzlich sei jedoch der Angeklagte ohne Fremdeinwirkung zu Boden gegangen. Da offensichtlich ein medizinischer Notfall vorgelegen habe, erläuterte der Polizist, wurde der Notarzt und ein Krankenwagen gerufen.
Dann sei der Angeklagte aufgesprungen und habe versucht, auf die Beamten einzuschlagen. Im Krankenhaus seien später leichte Schwellungen im Gesicht festgestellt worden.
Nach Rückkehr aus dem Klinikum sei der Angeklagte nochmals bei der Polizei vorstellig geworden, um den Türsteher und die Polizisten wegen Körperverletzung anzuzeigen.
Nach Aussage des Polizisten habe der Angeklagte bei der Kripo die Anzeige erstattet, aber die Ermittlungen gegen die betroffenen Beamten seien alle eingestellt worden.
Keine größeren Blessuren
Da beide Kontrahenten keine größeren Blessuren davon getragen hätten, fällte Richter Wolfgang Knopf in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein salomonisches Urteil. Den Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung ließ er einstellen. »Offensichtlich«, so Richter Wolfgang Knopf, »haben beide, der Türsteher und der Angeklagte, nicht nach dem Gesetz gehandelt«. Lediglich die 40 Tagessätze à 50 Euro (2000 Euro) wegen Widerstand gegen Polizeibeamte bleibt bestehen.
Richter Knopf abschließend: »Sie können froh sein, dass die Polizei ihnen keine Anzeige wegen falscher Anschuldigung ins Haus geschickt hat, dann käme es noch teurer für Sie«



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