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Freitag, 16.04.2010:
Wirtschaftskrise erreicht Rotlicht-Milieu
Kreis Soest (kso.2010.04.16.156.-rn). Auch im Rotlicht-Milieu ist die Wirtschaftskrise zu spüren. Immer mehr Bordellbetreiber und selbständige Prostituierte im Kreis Soest beklagen, dass die Umsätze stark zurückgehen. Deshalb fallen auch die Preise für sexuelle Dienstleistungen. Das gelte sowohl für die Prostitution in Privatwohnungen als auch für Bordellbetriebe, ist im Jahresbericht 2009 der dreiköpfigen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit des Kreises Soest nachzulesen.
Gleichzeitig hat die Zahl der Prostituierten stark zugenommen. „Durch die Öffnung der europäischen Grenzen kommen nach wie vor viele Frauen aus Osteuropa, um hier der Prostitution nachzugehen“, halten die Kontrolleure des Kreises fest. Auch im Kreis Soest wachse die Anzahl der ausländischen Prostituierten. Durch die schlecht laufenden Geschäfte sei die Fluktuation im Rotlicht-Milieu sehr groß. Die Prostituierten wechselten in der Hoffnung auf einen besseren Umsatz ständig ihren Tätigkeitsort.
Im Kreis Soest meldeten sich 2009 insgesamt 450 neue Prostituierte an. Im Laufe des Jahres wechselten davon 383 Frauen in andere Kreise. Aktuell sind im Kreis Soest rund 100 selbständige Damen tätig. Prostituierte, die als „Arbeitnehmerinnen“ in Erscheinung treten, gibt es im Kreis Soest nicht.
2009 führte die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit gemeinsam mit der Kriminalpolizei Soest, den örtlichen Finanzämtern und der Steuerfahndung Bochum insgesamt 45 Kontrollen im Rotlicht-Milieu durch. Dabei überprüfte sie insgesamt 143 Prostituierte. Dabei wurde auch die Einhaltung der mittlerweile flächendeckend im Kreis Soest eingeführten Besteuerung nach dem Düsseldorfer Modell kontrolliert. Bei diesem Verfahren zahlt jede selbständige Prostituierte eine Vorab-Pauschale (10 Euro pro Tag). Der Betrag wird vom Inhaber des jeweiligen Etablissements einbehalten und monatlich an das Finanzamt weitergeleitet. Insgesamt ergaben sich dadurch kreisweit 2009 Steuereinnahmen in Höhe von 118.000 Euro.
Von den überprüften Prostituierten standen 14 im Leistungsbezug und hatten ihre Erwerbstätigkeit nicht beim Leistungsträger angezeigt. 18 hatten kein Gewerbe angemeldet oder waren nicht im Besitz einer entsprechenden Freizügigkeitsbescheinigung. Ein Verfahren wurde gegen einen Bordellbetreiber als Auftraggeber geführt. Er hatte mehrere Personen Dienstleistungen in „Schwarzarbeit“ ausführen lassen. Das Bußgeld wurde auf 2.000 Euro festgesetzt.
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