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Montag, 26.07.2010:

Wende im Prozess um Messer-Angriff in „Eros-Arena“ in Reutlingen

Im Fall des Freiers, der im Reutlinger Bordell „Eros-Arena“ einen Angestellten mit dem Messer verletzt hat, zeichnet sich eine Wende ab. Seit Freitag kommt auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht.

Tübingen. Damit, sagte Richter Ralf Peters, sei nach Vorberatungen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun zu rechnen. Weitere Zeugen sollen „zur Straffung und Abkürzung des Verfahrens“ nicht mehr gehört werden. Das Strafmaß wird sich, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung, irgendwo zwischen zwei Jahren, neun Monaten und drei Jahren Haft einpendeln.

Zuvor hatten weitere Zeuginnen ausgesagt, die in der Tatnacht in der „Eros-Arena“ gearbeitet hatten. Eine 24-jährige Brasilianerin beschrieb den 38-Jährigen, der einige Zeit vor der Auseinandersetzung ihre Dienste in Anspruch genommen hatte, als „aufgeregt und aggressiv“. Sie habe ihn weggeschickt, als er länger bleiben und sie mit nach Hause nehmen wollte. Da die junge Frau einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen hatte, lief zumindest diese Vernehmung reibungslos.

Ganz anders die Befragung einer Bulgarin, die offensichtlich größte Mühe hatte, den Fragen des Gerichts zu folgen. Für Verteidiger Markus Bessler ein Anlass, nachzuhaken. Für ihn sei es „schlicht unverständlich“, dass angesichts der Deutschkenntnisse der Frau und des erhobenen Tatvorwurfs kein Dolmetscher bestellt worden sei: „Wenn das verantwortungsvolle Polizeiarbeit sein soll?“ Er jedenfalls lasse „das gerade nur so laufen“, weil ein Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten in Aussicht sei. Ein Polizeibeamter, der sich vor Ort bis zum Eintreffen der Sanitäter um das Opfer, ein „Hells-Angels“-Mitglied, gekümmert hatte, gab zu Protokoll, er habe es nicht für nötig erachtet, den Mann zum Geschehen zu befragen. Das sei „nicht seine Pflicht“, er habe sich primär um dessen Gesundheitszustand gekümmert.

Der Angeklagte wiederum habe auf der Wache gesagt, „mir kann eigentlich gar nichts passieren, ich war betrunken, ich habe mindestens 2,5 Promille“. Für den Polizisten eine „dreiste Aussage“, die bewusst getätigt worden sei. Mit seiner Selbsteinschätzung lag der Freier mit einem attestierten Promillewert von 2,59 nur knapp daneben, wie der psychiatrische Gutachter Klaus Foerster ausführte. „Alkohol ja, Abhängigkeit nein“, sein Fazit. Auch auf eine psychische Erkrankung gebe es keinen Hinweis. Wohl aber auf eine „deutlich ausgeprägte Alkoholisierung“ am Tatabend, wie sie auch die Zeugen beschrieben hätten, weshalb bei dem 38-Jährigen von einer „erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit“ auszugehen sei.

Im Fall des Bordellangestellten könne man „eine Lebensgefährdung verneinen“, befand die rechtsmedizinische Sachverständige Maria-Christine Schiefer. Auch sei der Stichkanal mit gut einem Zentimeter „zu kurz“, um konkrete Rückschlüsse auf die Stichführung zuzulassen.

Info: Vorsitzender Richter: Ralf Peters; Beisitzer: Claus-Jürgen Hauf, Jürgen Walker; Schöffen: Heidi Gänßle-Hartmann, Wolfgang Jacobi; Oberstaatsanwalt: Helmut Zech; Verteidiger: Markus Bessler; Sachverständige: Prof. Klaus Foerster, Dr. Maria-Christine Schiefer.



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