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Donnerstag, 17.02.2011:

War der Angeklagte ein betrogener Betrüger?

Prozess nimmt mit Zeugenvernehmung neuen Verlauf.

Ärger im Rotlichtmilieu: Ein 49 Jahre alter Mann muss sich vor dem Amtsgericht wegen Betruges verantworten – obwohl er laut Aktenlage insolvent war, soll er Wohn- und Geschäftsräume für Terminwohnungen gemietet haben. 15000 Euro Miete sind offen. Der zweite Prozesstag nahm nun eine unerwartete Wendung: Der angebliche Betrüger will selbst ein Betrogener sein.

Strittig ist: Wurde das gesamte oder nur ein Teil des Ladengeschäftes an den Angeklagten und damaligen "Betreiber" der dortigen Terminwohnungen vermietet, der wegen Betrugs angeklagt ist? Nach Anhörung der Vermieter und des Vormieters des ehemaligen Cafés, stellt sich diese Frage. Von ihr hängt maßgeblich die Schuld des Angeklagten ab.

Sauna, Whirlpool und Bar-Räume für die Freier der leichten Damen, die im Obergeschoss ihre Zimmer hatten: All das wollte der Angeklagte in dem Ladengeschäft zwischen Breisacher- und Hohenzollernstraße im Stadtteil Stühlinger bauen. Finanziert werden sollte das Ganze durch die Mieteinnahmen der Prostituierten. Für diese richtete er Zimmer im Obergeschoss her, die per Wendeltreppe mit der Bar verbunden waren. Doch aus den weiteren ambitionierten Bauplänen wurde zum großen Teil nichts: Er war davon ausgegangen, dass die Kundschaft den "Hintereingang" des Hauses benutzen kann und nicht nur den Zugang zur belebten Breisacher Straße. Zudem trennten die Vermieter den größeren Teil des Ladengeschäftes mit einer Mauer ab und verpachteten ihn an ein Rasta-Studio.

Von all dem will der Angeklagte bei Vertragsschluss nichts gewusst haben. Das bestätigt auch der Vormieter, ein Gastronom, der ebenfalls Streit mit dem Verwalter hatte. Die Vermieter, die auch selbst Terminwohnungen verpachteten, halten dagegen: Die größere Hälfte des Geschäftes mit zwei Eingängen sei nie mit vermietet worden. Sollte der Angeklagte tatsächlich über den Inhalt des Mietvertrags getäuscht worden sein, ist trotz 15 000 Euro Mietschulden ein Freispruch denkbar. Der Mietvertrag selbst ist zur Beantwortung dieser Frage zu ungenau. Das Urteil soll nächste Wochen fallen.  


Ich finde es schon seltsam wie sich das Gericht so einfach veräppeln läßt! Die gleiche Masche hat er schon im Rimsingerweg versucht und hat den dortigen Mieter des Vorderhauses auch erzählt er müsse raus! Ich finde es seltsam das trotz Kenntnis dieser Tatsache trotzdem nichts unternommen wurde. In der Böcklerstraße hat er einen großen Schaden angerichtet und wurde dort auch von der Polizei gedeckt da er als V Mann arbeitet.
Ich finde die deutsche Rechtssprechung schon mehr als seltsam.




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