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Sonntag, 25.07.2010:

Villingen / Zuhälter zahlen Schmerzensgeld

Wie bereits in einer Verfahrensabsprache am dritten Prozesstag ausgehandelt, können die fünf angeklagten Ex-Zuhälter im „Rotlicht-Prozess“ am Landgericht in Konstanz aufgrund ihrer Geständnisse mit milderen Strafen rechnen. Etliche Tatvorwürfe wurden eingestellt.

Für den am schwersten belasteten 33-jährigen Mann forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft. Der ehemalige Ingenieurstudent hatte vier Fälle der dirigistischen und ausbeuterischen Zuhälterei und drei Fälle des Menschenhandels, einmal auch unter Einsatz von Gewalt, eingeräumt. Gleichzeitig behauptete er jedoch, mit einer der Prostituierten, die vier Jahre lang für ihn gearbeitet hat, eine Liebesbeziehung gehabt zu haben.  Dies wurde vom Anwalt der Frau dementiert. Er sprach von einer „vierjährigen Leidenszeit“ und zitierte Passagen aus ihrem Tagebuch: „Er spricht von Liebe und Heiraten, aber ich bin nur zum Arbeiten da, und wenn ich das sage, schlägt er mich“. Bei der Polizei hatte sie angegeben, sie sei sehr häufig verprügelt und in einem Fall so sehr gewürgt worden, dass sie massive Gesichtsschwellungen erlitten habe und den Mund nicht mehr habe öffnen können. Nachdem sie zunächst im Villinger „Laufhaus“ eingesetzt war, wurde sie mit Gewalt in ein Bordell in Pirmasens gezwungen.  Der 27-jährige Bruder des untergetauchten Bandenchefs soll nach Antrag der Staatsanwaltschaft für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Angeblich stand er unter der Fuchtel seines Bruders, dem zusammen mit einem weiteren Bandenmitglied die Flucht nach Bosnien gelungen war. Er räumte vor Gericht vier Fälle der Zuhälterei ein.  Gewalt und Schläge habe es zwar gegeben, nicht aber im Zusammenhang mit der Zuhälterei, behauptete er. Mit Bewährungsstrafen sollen der 36-jährige Betreiber des „La Notte“ in Schwenningen und ein zwei Jahre älterer Spediteur aus Villingen-Schwenningen davon kommen. Sie und ein 20-jähriger Mitangeklagter sollen nicht direkt zur der Zuhälterbande gehört haben.  Für letzteren beantragte der Staatsanwalt eine zweijährige Vorbewährung. Erst dann soll über die Verhängung einer Jugendstrafe entschieden werden. Die Verteidiger der Angeklagten behaupteten, etliche Frauen hätten alles freiwillig gemacht, sie hätten Tattoos mit den Namen ihrer Zuhälter auf dem Rücken haben wollen und sie hätten Schulden oder Drogenprobleme gehabt.  Es seien ihnen Autos und Wohnungen bezahlt worden, und sie hätten ja jederzeit gehen können. Drei der fünf Nebenkläger-Anwälte, die gestern erschienen waren, sprachen dagegen von schwersten Traumatisierungen der Frauen, die zum Teil extreme Angst vor einer Aussage vor Gericht gehabt hätten.  Dass ihnen das durch die Geständnisse erspart geblieben sei, rechtfertige die Prozessabsprache. Ihnen sei nicht an noch härteren Strafen gelegen, sondern daran, dass endlich Ruhe einkehre und sie ein neues Leben ohne Angst, Zwang und Unterdrückung anfangen könnten.  Wie gestern bekannt wurde, sind von den beiden in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten bereits je 50 000 Euro Schmerzensgeld an den „Weißen Ring“ überwiesen worden. Von dort aus sollen sie unter den geschädigten Frauen aufgeteilt werden. Weitere Zahlungen „im fünfstelligen Bereich“ sind gestern angekündigt worden. Urteilsverkündung ist am Montag.



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