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Samstag, 17.07.2010:
Villingen / Haft für Einbruch ins Bordell
Es bleibt dabei: Ein 40-Jähriger hat in einem Villinger Bordell eingebrochen, dabei viel Bargeld und eine Luxusuhr gestohlen. Vor dem Konstanzer Landgericht war die Berufung des Angeklagten nicht erfolgreich. Er muss jetzt drei Jahre ins Gefängnis.
Als vor zwei Jahren in das Büro eines Bordells in Villingen eingebrochen worden war, verdächtigte der Bordellchef sofort seinen Wirtschafter, der ihm 15 Jahre lang treu gedient hatte. Das ehemalige Mitglied der kosovarischen Polizeiakademie habe die Örtlichkeiten gekannt, genau gewusst, wo er hohe Bargeldbeträge aufbewahrte – und vor allem: Er sei mit dem zweijährigen Rottweiler des Chefs gut bekannt gewesen. Keinen anderen Einbrecher hätte das imposante Tier einfach gewähren lassen, meinte der Geschädigte. Auch nicht mit dem Köder, den man nach dem Einbruch in der Küche fand. Der Geschäftsmann, der in Villingen und Schwenningen zwei Etablissements betreibt, setzte einen Privatdetektiv auf den ehemaligen Mitarbeiter an. Und er lobte 100 000 Euro „Kopfgeld“ aus, um die 300 000 Euro Bargeld, eine Luxus-Rolex, Sonderanfertigung, und zwei wertvolle Ringe im Wert von 80 000 Euro wieder zu bekommen. Das Geld und die Klunker blieben verschwunden, aber der 40-jährige Bordell-Mitarbeiter wurde vor sieben Monaten vom Schöffengericht in Villingen zu drei Jahren Haft verurteilt. Zu unrecht, wie der Verurteilte und sein Verteidiger meinten. Unter anderem habe die Polizei fehlerhaft ermittelt und sich auf eigenmächtige „Vernehmungen“ des Bordellbetreibers verlassen. Diese Ermittlungsfehler hätten sich bereits in Erster Instanz zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt. Der Angeklagte versuchte indessen, den Verdacht auf seinen Ex-Chef zu lenken, der den Einbruch fingiert habe könnte. „Der hat schon viele Sachen skrupellos durchgezogen“, meinte er. Daneben gebe es aber auch noch jede Menge andere Tatverdächtige, wie etwa sämtliche Prostituierte, die der Chef immer in Abwesenheit seiner Frau zu sich geholt habe, um „perverse Sexspiele“ zu treiben. Auch sie seien dem Hund vertraut gewesen. Für den Tattag legte der Angeklagte jetzt ein bis auf die Minute lückenloses Alibi vor, während er bislang geschwiegen hatte. Dieses war allerdings mit so verwirrenden Details gespickt, dass es immer unglaubwürdiger wurde. Zum Teil konnte man ihm auch anhand der Geo-Daten seines Handys nachweisen, dass Teile des Alibis falsch waren. So kam auch das Landgericht Konstanz nach einer weiteren aufwendigen Beweisaufnahme zu dem Schluss: Der 40-jährige Angeklagte war der Täter. Aufgrund der Schadenshöhe seien die verhängten drei Jahre für den vorbestraften Angeklagten gerechtfertigt, meinte das Gericht, und verwarf die Berufung kostenpflichtig.
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