Eine 37-jährige Frau wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sie waren in die Machenschaften der Zuhälter verwickelt, die im Juli vor dem Landgericht Konstanz im so genannten Rotlicht-Prozess zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden (wir berichteten ausführlich).
Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die Ehefrau und die Geliebte eines Haupttäters. Während dieser seine heute 29-jährige Geliebte als eine Art „Geschäftsführerin“ im Schwenninger Bordell „La Notte“ installierte, war die Ehefrau in ähnlicher Funktion im Schwenninger „Laufhaus“ tätig.
Die beiden Damen übernahmen damit die Funktion eines „verlängerten Armes“ der Zuhältergruppe, so die Anklageschrift. Sie hätten in Abwesenheit der Führungsspitze Entscheidungen getroffen und Anweisungen ausgeführt.
Die Gruppe von Zuhältern wurde im Juni vergangenen Jahres bei einer landesweiten Großrazzia ausgehoben. Die fünf verurteilten Haupttäter gehörten zum Türsteherring „United Tribuns“, einer bundesweit organisierten Vereinigung, die straff durchorganisiert sein soll.
Der Gruppe wurden zahlreiche Delikte zur Last gelegt. Insbesondere sollen sie Prostituierte zur Abgabe ihrer gesamten Einnahmen gezwungen und sie mit Gewalt gefügig gemacht haben. Mehrere Frauen trugen dabei Verletzungen wie abgebrochene Zähne davon. Darüber hinaus wurden die Frauen praktisch lückenlos überwacht.