Es war eine kleine Sensation, als im Juni vergangenen Jahres bei einer Großrazzia eine Gruppe von Zuhältern dingfest gemacht wurde, die in Bordellen in Villingen und Schwenningen Frauen mit teils brutalen Methoden zur Prostitution zwangen. Die gründliche juristische Aufarbeitung der Vorwürfe gegen die fünf Männer und ihre Mittäterinnen brauchte allerdings ihre Zeit und geht erst in diesen Tagen zu Ende.
Die fünf Haupttäter waren bereits im Juli vor dem Landgericht Konstanz zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die letzte von drei Mitangeklagten stand gestern wegen Beihilfe zur Zuhälterei und zum Menschenhandel mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung vor dem Villinger Amtsgericht.
Angeklagt ist die Mutter eines der Haupttäter, eine Frau mittleren Alters, die sehr gepflegt in neutraler schwarzer Kleidung auftritt. Ihr legt die Staatsanwaltschaft zur Last, gemeinsam mit einer bereits verurteilten Mittäterin das Grundstück des Villinger Bordells „Laufhaus“ erworben zu haben. Außerdem soll sie in ihrem Heimatland Rumänien Frauen für die Arbeit als Prostituierte in der Doppelstadt angeworben haben. Zwei der Frauen waren noch keine 21 Jahre alt, als sie in die Bordelle der Gruppe kamen. Eine Prostituierte wurde wiederholt massiv von ihrem Zuhälter, dem Sohn der Angeklagten, geschlagen.
Aufgrund dieser Punkte forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für die Angeklagte, was der Staatsanwalt während des Prozesses angesichts des Ausmaßes der Tat als „Sonderangebot“ bezeichnete. Davon wollten die Verteidiger der Frau freilich nichts hören. Sie wollen erreichen, dass das Strafmaß nicht über drei Monate auf Bewährung steigt, damit ihre Mandantin ohne Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis davonkommt. Da die Angeklagte im kommenden Monat eine Umschulung zur Bürokauffrau abschließen möchte, fürchtet sie mit dem Eintrag um ihre Berufschancen.
Der Versuch einer Prozessabsprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft blieb erfolglos. Der Staatsanwalt sagte, er hätte der Angeklagten schon entgegenkommen können, allerdings nicht so weit wie gewünscht. Von einem der beiden Verteidiger war zu hören, dass das beantragte Strafmaß viel zu hoch angesetzt sei, wenn man es mit den Urteilen im Hauptprozess vergleiche – die kenne er gut, habe er doch auch den Sohn der Angeklagten in Konstanz verteidigt. Jetzt werde die Verteidigung wohl auf Freispruch plädieren müssen, eine Strategie, die nicht ohne Risiko sei. „Aber ich schätze die Chancen realistisch ein“, so der Anwalt.