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Freitag, 06.05.2011:

Verkehrssünder in der Facebook-Falle

Polizei: Ermittler durchforsten Internet nach Fotos - Autobahn-Drängler in sozialem Netzwerk identifiziert


Aschaffenburg  Ein paar Mausklicks, schon sitzt der Verkehrssünder in der Facebook-Falle: Um Raser, Drängler und Rotlicht-Ignoranten dingfest zu machen, durchforstet die Polizei soziale Netzwerke im Internet. Das hat jetzt ein aus Aschaffenburg stammender Autofahrer zu spüren bekommen.
Während in anderen Ländern der Fahrzeughalter für Verkehrsverstöße haftet, muss in der Bundesrepublik der Fahrer ermittelt werden. Macht der Autobesitzer dazu keine Angaben, ist das für die Polizei nicht immer leicht. Da taucht schon einmal ein Beamter bei den Nachbarn auf, um mit Hilfe des Radarfotos die Identität des Geblitzten zu klären. Nicht jeder Befragte gibt bereitwillig Auskunft.
Schnell überführt
Im Fall des jetzt in Hamburg lebenden Aschaffenburgers, der auf der Autobahn bei Münster zu dicht aufgefahren war, haben es sich die Ermittler leichter gemacht: den Namen des Autobesitzers in die Suchmaschine eingetippt, das bei Facebook eingestellte Foto mit dem Radarbild verglichen, schon war der Drängler überführt.
»Wer Bilder von sich mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, sollte sich bewusst sein, dass er damit datenschutzrechtlich ausgeliefert ist«, kommentiert der Aschaffenburger Rechtsanwalt Frank Häcker den Fall seines Hamburger Mandanten. Den kann die Eile bis zu 400 Euro und vier Punkte in Flensburg kosten.
Häcker, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht, hatte jetzt zum ersten Mal mit der Internet-Falle für Verkehrssünder zu tun. Er geht davon aus, dass das Beispiel der Münsteraner Ermittler Schule macht. Schließlich böten die sozialen Netzwerke »neue und bequeme Möglichkeiten«, einen Fahrer zu ermitteln.
Auch die unterfränkische Polizei hat das erkannt. Auf der Suche nach Verkehrssündern habe man »beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen bereits erfolgreich diese Recherchemöglichkeiten genutzt«, teilte der Würzburger Polizeisprecher Karl-Heinz Schmitt gestern auf Anfrage mit. Schmitt betont, dass sich die Polizei grundsätzlich des Internets und damit öffentlich zugänglicher Bereiche in sozialen Netzwerken bedienen könne. Dies setze aber voraus, »dass die Ermittlungen auf dem üblichen Weg zu keinem Ergebnis geführt haben«.
Vertrauliche Informationen
Die Warnung ist nicht neu: Wer sich in Netzwerken wie Facebook, Xing und Co. entblättert, muss davon ausgehen, dass auch vertrauliche Informationen für Außenstehende nur einen Mausklick entfernt sind. Hat die Daten-Freigiebigkeit im Fall des Autobahn-Dränglers der Polizei geholfen, so profitieren allzu oft auch Gesetzesbrecher. Jüngstes Beispiel: Sony. Seit Hacker ins Netzwerk des japanischen Elektronik-Riesen eingedrungen sind, fürchten mehr als 100 Millionen Sony-Kunden den Zugriff von Kriminellen auf ihre Kreditkarten- und Kontodaten.



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