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Mittwoch, 07.07.2010:
Vergewaltigung auf dem Hauptfriedhof
24-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt .
"Die zweite Tat war wirklich eine schwere Vergewaltigung." Dieser Satz der Vorsitzenden Richterin der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg, Eva Voßkuhle, wiegt schwer. Erreicht seine Botschaft den 24-jährigen Angeklagten, der soeben wegen zweier Vergewaltigungen aus den Jahren 2007 und 2009 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist? Eva Voßkuhle scheint da Zweifel zu hegen: "Wir haben den Eindruck, dass Sie das alles mit einer spielerischen Leichtigkeit und Unbekümmerheit wahrnehmen und die Schwere der Taten vielleicht doch noch nicht erkannt haben."
Der so Angesprochene blickt freundlich zurück. So, als würde die Vorsitzende Richterin mit ihm über Musik plaudern. Als ginge es nicht um zwei junge Frauen, denen er seine Sexualtität mit Macht aufgezwungen hat, weil sein Frauenbild aufgrund seiner psychosexuellen Entwicklung recht eigen ist. Ein Psychiater hat es, wie es der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, wie folgt beschrieben:
Für den Angeklagten sind Frauen reine Sexualobjekte. Sie dienen nur dazu, die sexuellen Bedürfnisse der Männer zu befriedigen. Es komme hinzu, dass der Angeklagte der Überzeugung ist, dass die Frauen das auch so wollen.
Das Gericht versuchte deutlich zu machen, dass sich der Angeklagte irrt. Sein Frauenbild, seine Einstellung zur Sexualität müsse sich ändern. Eine Sexualtherapie während der Haftzeit, so Voßkuhle, böte ihm dazu Gelegenheit.
In der Neujahrsnacht 2009 gegen fünf Uhr in der Frühe, so hat es die Jugendkammer nach der mehrtägigen und zeitweise nicht öffentlichen Verhandlung festgestellt, vergewaltigte der Angeklagte eine 21-jährige Frau auf dem Hauptfriedhof in Freiburg. Die Beiden hatten sich gegen Ende einer Silvesterparty kennen gelernt und beschlossen, gemeinsam den Heimweg anzutreten. Die Frau hatte ihren Begleiter anfangs als nett eingestuft. Sie hatten sich unterhalten, miteinander gescherzt und auch ein wenig geflirtet. Dass daraus nicht mehr werden sollte, hatte die Frau ihrem Begleiter gesagt und dabei von ihrem neuen Freund erzählt.
Die Aussagen der Zeugin waren für das Gericht glaubhaft
Der Angeklagte will nur das Flirten bemerkt und sich deshalb im Recht gefühlt haben. Er war der Überzeugung, dass eine Frau, die schon nach wenigen Minuten mit ihm Hand in Hand eine Abkürzung über den nächtlich leeren Friedhof nimmt, auch zu mehr bereit ist. Und er wollte mehr von ihr. Als sie seine Annäherungsversuche abblockte, sich gegen seine Zudringlichkeiten wehrte und schrie, da wendete er Gewalt an. Er hielt ihr den Mund zu und drohte, sie umzubringen.
Die Aussage der 21-jährigen Zeugin war für das Gericht absolut glaubhaft. Ebenso hat das Gericht die Angaben der Frau eingestuft, die der Angeklagte im Jahr 2007 kurz vor seinem 21. Geburtstag in seiner Wohnung zum Oralverkehr gezwungen hatte. Diese Tat hat der Angeklagte eingestanden. Sie war auch der Anlass dafür, dass die Jugendkammer eine Jugendstrafe verhängt hat. Nach Erwachsenenstrafrecht, so Voßkuhle, hätte der Angeklagte allein für die Vergewaltigung auf dem Friedhof eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten.
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