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Mittwoch, 29.12.2010:
Urteil in Rotlicht-Milieu-Prozess Villingen
Mit einem Vergleich zu Gunsten einer ehemaligen Prostituierten als Schadenswiedergutmachung endete die Strafverhandlung gegen eine Angeklagte aus dem Rotlichtmilieu. Die musste sich vor dem Amtsgericht wegen Beihilfe zur Zuhälterei und Menschenhandel in mehreren Fällen verantworten.
Da es sich bei der Angeklagten um die Mutter eines Zuhälters der Vereinigung „United Tribune“ handelte und weil die ehemalige Prostituierte als Nebenklägerin auftrat, fand die Verhandlung unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Polizeipräsenz statt.
Angeklagt war eine 55-Jährige, aus Rumänien stammende Frau. Sie habe, so der Strafbefehl, als Eigentümerin eines Gebäudes in Villingen, in dem das Bordell „Laufhaus“ betrieben wurde, Kenntnis davon gehabt, dass dort Frauen unter unwürdigen Bedingungen und unter Anwendung brutalster Gewalt zur Prostitution gezwungen wurden.
Außerdem soll sie aktiv daran beteiligt gewesen sein, in Rumänien Frauen anzuwerben, die in den Bordellen „Laufhaus“ in Villingen und „La Notte“ in Schwenningen erzwungen der Prostitution nachgehen sollten. Zwei der angeworbenen Frauen hatten, als sie ihre Tätigkeit aufnahmen, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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