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Freitag, 23.07.2010:
Urteil im „Pussy-Club“-Prozess – Einigung mit Staatsanwaltschaft
Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen worden. Ein Teil der Anklage wurde inzwischen fallengelassen.
Die drei Frauen und drei Männer sollen Prostituierte in Bordellen in Stuttgart-Fellbach, Wuppertal, Heidelberg und Schönefeld ausgebeutet, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen und über 200 rumänische Frauen vorsätzlich ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt haben.
Am Mittwoch hatten sich die Prozessbeteiligten auf eine Beendigung des Verfahrens geeinigt, nachdem die Angeklagten den Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs gestanden hatten. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin den Vorwurf des Menschenhandels fallen.
Die Hauptangeklagte erwartet nun eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Dies gilt ebenfalls für zwei der männlichen Angeklagten. Die übrigen Beschuldigten müssen mit mehrmonatigen Haftstrafen oder Geldstrafen rechnen.
Wegen Menschenhandels ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart mittlerweile auch gegen mehrere in Spanien, Deutschland und Rumänien festgenommene Männer, die als Hintermänner der „Pussy-Clubs“ gelten.
Nach einer bundesweiten Razzia in allen Einrichtungen Ende Juli 2009 waren die Häuser in Heidelberg und Stuttgart-Fellbach wegen hygienischer Mängel geschlossen worden. Auch das Bordell in Wuppertal wurde Stadtangaben zufolge nach den Festnahmen geschlossen.
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