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Donnerstag, 15.07.2010:

Strafverfahren gegen Freier der „Eros-Arena“ eröffnet

Messerstich gegen ein„Hells-Angels“-Mitglied in einem Reutlinger Bordell: Gestern ging das Verfahren gegen einen 38-jährigen Freier in die erste Runde.

Das Reutlinger Bordell „Eros-Arena“ im Oktober 2009: Gegen Mitternacht kommen sich in Zimmer 22 ein Freier und der Türsteher ins Gehege. Auslöser ist wohl ein Streit mit einer der angestellten Frauen: Nur für zehn Euro extra wollte die Prostituierte den BH ablegen – das brachte den 38-jährigen Bosnier in Rage. Nach einem Gerangel mit dem Bordell-Mitarbeiter sticht der Freier zu, der Getroffene flüchtet am Oberkörper blutend in die Küche. Ob damals wirklich „versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ vorlag, klärt derzeit die Fünfte Schwurgerichtskammer am Landgericht Tübingen.

Der Angeklagte ließ seine Stellungnahme in Anwesenheit verlesen: „Ich dachte, die Frau macht Spaß, weil ich ja vorher schon bezahlt hatte“, so der Beschuldigte. „Ich meine, der Mitarbeiter hat mich am Nacken gepackt und runtergeworfen. Auch als ich am Boden war, hat er mich nicht in Ruhe gelassen.“ Den Messerstich stritt er nicht ab und entschuldigte sich auch beim Verletzten dafür: „Ich wollte nur meine Ruhe und weg.“ Das Küchenmesser mit der rund zwölf Zentimeter langen Klinge habe er „zufällig dabeigehabt“.

Am ersten Verhandlungstag konnte der Tathergang nicht eindeutig geklärt werden. Der Angeklagte sagte, er sei betrunken gewesen. Der „Eros-Arena“-Mitarbeiter berief sich darauf, „dass alles ruckzuck gegangen“ sei, er zudem schwer verletzt und seelisch traumatisiert wurde.

„So einfach geht das aber nicht“, drängte der Vorsitzende Richter Ralf Peters. Der Türsteher habe in einem Brief bereits Angaben zum Streit gemacht – die müsse er auch vor Gericht wiederholen können. Tatsächlich hatte der Mitarbeiter sich schriftlich beklagt, „dass der Angeklagte auf Notwehr pocht“ und gefordert: „Er soll zugeben, dass er Scheiße gebaut hat und wie ein Mann dazu stehen.“

Viele Zeuginnen

sind nicht auffindbar

Verteidiger Markus Bessler gab zu bedenken, dass der Bordell-Angestellte ein bekanntes Mitglied der Rockergruppe „Hells Angels“ ist und kritisierte das Verhalten der Reutlinger Polizeibeamten: Die hätten nämlich das einschlägig bekannte Umfeld bei der Dokumentation vernachlässigt. „Für die Frage, wie sich mein Mandant verhalten hat, spielt das aber durchaus eine Rolle“, so Bessler.

Der Verteidiger fügte hinzu, dass es im Übrigen mit der Wahrheitsfindung kompliziert werden könnte: „Es kommt schließlich selten vor, dass Prostituierte gegen ihren Wirtschafter aussagen.“ Tatsächlich könnten insgesamt siebzehn Zeugen gehört werden – doch ob die Frauen aus der Eros-Arena alle den Weg ins Landgericht finden, ist fraglich. „Die Zeuginnen sind nicht ohne weiteres erreichbar“, stellte Richter Ralf Peters fest. Entweder haben sie ihren Wohnsitz nicht mitgeteilt, sind dort für die Justiz nicht erreichbar oder gar im Ausland. Oberstaatsanwalt Helmut Zech sagte, „dass das leider ganz üblich bei solchen Fällen ist.“

Zwar gab es im Bordell an der Reutlinger Albstraße offenbar Überwachungskameras. Nur konnte keiner der bislang befragten Polizeibeamten dazu etwas sagen – im Gegensatz zum Bordell-Mitarbeiter, der versicherte, „die Gänge, das Haus mit Ausnahme der Zimmer sind komplett mit Kameras überwacht.“ Hier hakte Verteidiger Bessler ein: Es sei „mindestens skandalös, wenn sich herausstellte, dass mehrere Überwachungskameras von den Beamten übersehen wurden.“ Fünf Verhandlungstermine sind angesetzt. Kommenden Freitag sollen weitere Zeugen angehört werden. Ende des Monats wird das Urteil erwartet.

Info: Vorsitzender Richter: Ralf Peters; Beisitzer: Claus-Jürgen Hauf, Jürgen Walker; Schöffen: Heidi Gänßle-Hartmann, Wolfgang Jacobi; Oberstaatsanwalt: Helmut Zech; Verteidiger: Markus Bessler.



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