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Samstag, 10.04.2010:
Schweigen ist Gold labern tödlich
Man kann es nicht oft genug sagen, dass der Rat an jeden Beschuldigten, oder jede Beschuldigte zu schweigen, schon darauf beruht, dass Ermittlungsbeamte, ob Polizist oder Staatsanwalt, und auch Richter zumindest im Ermittlungsverfahren Beschuldigte in den seltensten Fällen vernehmen, um sie zu entlasten. Das Ziel ist in der Regel die Überführung, die Mittel dazu sind nicht selten Suggestion und inhaltlich tendenziöses Protokollieren.
Und wenn dann bei Gericht vorgehalten wird:
Schauen Sie mal, da steht: Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben. Ist das Ihre Unterschrift?
glaubt kaum noch ein Richter, dass man in der Ausnahmesituation der Vernehmung gerade nicht gemerkt hat, dass der Vernehmungsbeamte einem das Wort im Munde herumgedreht hat.
Daher niemals Aussagen machen immer den Anwalt kontaktieren!
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