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Freitag, 30.04.2010:

Rotlicht-Rentner hatte Sex mit Minderjähriger

Gelsenkirchen. Im Rotlicht-Prozess rund um die Boutique Estelle in Gelsenkirchen-Buer und das Hertener Bordell La Fayette bestätigte die inzwischen 22-jährige Belastungszeugin die Anklage.

Am dritten Tag im Rotlicht-Prozess rund um die Boutique Estelle in Gelsenkirchen Buer und das Hertener Bordell La Fayette erscheint dann doch noch die inzwischen 22-Jährige Belastungszeugin - und bestätigt die Anklage.

Der 60-jährige Angeklagte, Bekannter des Boutique-Besitzers, habe sie fotografiert, auch nackt, berichtet sie. Er habe sie nach Herten gebracht ins Bordell seines 64-jährigen Freundes, wo sie rund zwei Wochen als Prostituierte gearbeitet habe. 16 Jahre alt war sie damals und das brachte die beiden, inzwischen nach eigenen Angaben aus dem Geschäft ausgestiegenen „Rotlicht-Rentner“, auf die Anklagebank des Essener Landgerichtes. Die Kammer glaubt der Zeugin und verurteilt den bislang unbescholtenen Ex-Bordell-Betreiber zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen „Förderung von sexuellen Handlungen an Minderjährigen“.

Der 60-jährige Gelsenkirchener sitzt im Zuschauerbereich. Er kam schon am zweiten Verhandlungstag mit einer Einstellung davon. Und zwar im Hinblick darauf, dass er im August 2009 wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit der Boutique in Buer zu 15 Haft Monaten zur Bewährung verurteilt worden war.

Vor allem ihr früheres Alkoholproblem nennt die 22-Jährige als Grund für ihre Arbeit im Milieu. 20 Euro will sie für Fotos bekommen haben, 39 Euro für eine halbe Stunde Sex im Bordell. Dieses Geld habe sie mit dem 60-Jährigen geteilt. Gewalt oder Drohungen habe es niemals gegeben, stellt sie klar. In der Wohnung des 60-jährigen soll es ebenfalls mehrfach zum bezahlten Sex gekommen sein. Beide Männer schütteln immer wieder verneinend die Köpfe. Verteidiger Heiner Lindemann hat Zweifel an der Aussage der 22-Jährigen und beantragt Freispruch. Die Kammer folgt dem Antrag von Staatsanwalt Eberhard Buschmann, der „fast bedauert“, am vergangenen Verhandlungstag den Antrag auf Einstellung für den 60-Jährigen gestellt zu haben.



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