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Sonntag, 30.10.2011:

Rote Karte für Dominastudio

ESSLINGEN: Stadt setzt sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch

(do) - Das harte Vorgehen des Esslinger Rathauses gegen ein Dominastudio ist aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Stuttgart, das sich im September mit einer Klage der Betreiberin gegen die drohende Schließung beschäftigt hat.


Die Folgen des Urteils für das Dominastudio, das in der Fritz-Müller-Straße als „Therapie- und Bizarrzentrum“ seine Dienste anbietet, bleiben zunächst offen. Innerhalb eines Monats gibt es die Möglichkeit, ein Berufungsverfahren anzustreben. Unabhängig davon hat die Betreiberin aber bereits angedeutet, dass sie versuchen könnte, mit einem Baugesuch weitere Zeit zu gewinnen. Die Stadt müsste diesen Antrag bearbeiten, wobei der Konflikt später erneut das Gericht beschäftigen könnte.

Die Möglichkeit für eine solche Entwicklung eröffnet sich, weil ein entsprechender Antrag bisher nie gestellt worden ist. Vor einigen Jahren hatte sich die Vermieterin laut Baurechtsamt lediglich erkundigt, ob ein Dominastudio in dem Gewerbegebiet erlaubt ist. Die negative Auskunft soll sie nach Auskunft der Verwaltung ignoriert haben. Im Rathaus staunte man nicht schlecht, als man mehrere Monate später entdeckte, dass dennoch ein solcher Betrieb eröffnet worden war. Seither versucht die Stadt, die Nutzung zu beenden. Sollte sich die Mieterin nach ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht jetzt entschließen, nachträglich ein Baugesuch einzureichen, würde sich aus Sicht der Stadt lediglich das Aus für ihre Adresse verzögern.

Solche Zuversicht gründet sich auf die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht in der jüngsten Verhandlung der städtischen Position in allen Punkten gefolgt ist. Der Bebauungsplan schließe Vergnügungsstätten sowie Betriebe der gewerblichen Unzucht aus, stellen die Richter fest. „Dieser Ausschluss ist wirksam“, heißt es in einer Pressemitteilung. Entscheidend sei, dass das Verbot nicht sittlich begründet wird. Vielmehr wolle die Stadt eine negative Entwicklung des Gewerbegebiets verhindern. Die Richter erkennen diesen Willen des Gemeinderats als berechtigt an. Die Forderung des Dominastudios, es von den Auflagen des Bebauungsplans zu befreien, laufe diesem Grundkonzept zuwider.

Das Gericht weist auch die Argumentation der Klägerin zurück, dass es in der Nähe auch ein Bordell gibt. Aus dieser Tatsache könne sie keine Rechte ableiten. Dieses Bordell werde lediglich geduldet. Es befindet sich zudem in einem anderen Plangebiet. Die Stadt schicke sich im Übrigen gegenwärtig an, die Nutzung in diesem Fall zu legalisieren. Schutzwürdige Interessen der Klägerin meint das Gericht nicht berücksichtigen zu müssen. Es hält der Betreiberin entgegen, den Mietvertrag abgeschlossen zu haben, ohne sich zuvor über die rechtliche Situation erkundigt zu haben. Dass ihre Nachbarn gegen die Nutzung nichts einzuwenden haben, ändere nichts an dem unzulässigen Verstoß gegen das Planungsrecht.



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