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Mittwoch, 09.03.2011:
„Revierstreitigkeit“ zwischen Laufhaus und Masseurin
Ausland:Streit im Rotlicht-Milieu: Wegen versuchter Erpressung musste sich der Freund einer Innviertler Laufhaus-Betreiberin vor dem Landesgericht Ried verantworten.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine 44-jährige Frau bedroht zu haben, die sich im selben Ort als Masseurin selbstständig gemacht hatte. Der Partner der Laufhaus-Betreiberin gab an, telefonisch einen Termin mit der Masseuse vereinbart zu haben. Dabei seien ihm für 100 Euro pro Stunde nicht nur therapeutische, sondern auch erotische Dienste angeboten worden.
Beim Treffen im Salon verging dem Mann offenbar die Lust. Angeblich habe er der Frau gedroht, ihr „eine ,Krach’n in den Mund zu stecken“, sollte sie ihre geheime Tätigkeit als Prostituierte nicht einstellen. Worauf diese bei der Polizei Anzeige erstattete.
Der Betreiberin des Laufhauses sei schon länger bekannt gewesen, dass die Masseurin ihre Kunden mit illegalen Zusatzangeboten beglücke. Vor Gericht erschien sie in kniehohen Lederstiefeln mit auffälligen Absätzen. In zwei Telefonaten habe die Laufhaus-Betreiberin ihre „Konkurrentin“ aufgefordert, ihre illegale Tätigkeit einzustellen. „Ich wollte nicht, dass sie ihren Job nicht mehr ausübt, ich wollte nur, dass sie es legal macht“, sagte die 36-jährige „Rivalin“. Sie habe der Masseurin auch angeboten, bei ihr im Laufhaus zu arbeiten. Die Frau habe sie während der Telefongespräche jedoch wüst beschimpft und mit ihren Kontakten zu den Hells Angels gedroht. Deshalb habe die Laufhaus-Betreiberin ihren Freund gebeten, der Masseurin einen Besuch abzustatten.
Welche Worte bei diesem Gespräch fielen, konnte in der Gerichtsverhandlung nicht eindeutig geklärt werden. Der Mann sagte aus, die Frau darauf hingewiesen zu haben, dass sie illegale Prostitution ausübe und über kein Gesundheitsbuch dafür verfüge. Die selbstständige Masseurin hingegen gab an, bedroht worden zu sein. Zudem hätte sie 10.000 Euro Strafe zu zahlen, sollte sie bis Monatsende den Ort nicht verlassen. „Das Gespräch hat mit einem Handschlag geendet, weil ich wollte, das er geht“, so die Selbstständige.
Als Richter Rudolf Aschauer den Mann mit der Aussage der Zeugin konfrontierte, gab dieser an, das Wort „Krach’n“ nicht zu verstehen.
Der Verteidiger des Mannes hielt der österreichischen Masseurin Drohbriefe vor, die sich im Briefkasten des Laufhauses befunden haben. „Nein, diese Briefe sehe ich zum ersten Mal“, entgegnete die 44-Jährige.
Wer tatsächlich der Urheber der Computerausdrucke ist, konnte nicht geklärt werden. Die Briefe seien nach dem Gespräch zwischen dem Mann und der Masseurin an das Laufhaus verschickt worden.
Der Angeklagte wurde freigesprochen. Richter Rudolf Aschauer begründete das Urteil folgendermaßen: „Es steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel lässt sich nicht feststellen, was gesprochen wurde.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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