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Mittwoch, 29.09.2010:
Rechtliches zum Wohnwagensex
Rein rechtlich ist insbesondere die Nutzung von Wohnmobilen auf öffentlichen Wegen für eine Gewerbeausübung, also auch für Prostitution, nicht zulässig. Sollten Polizeifahnder in den Wohnwagen in der Süderstraße regelmäßigen Betrieb nachweisen, könnten sie ihn untersagen.
So lange die Wagen nicht in Verbotszonen hielten, sei dagegen nichts einzuwenden. "Diese Dienste sind nicht gewerblich anmeldepflichtig." Das sei also nur eine Sache des Verkehrsrechts.
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