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Sonntag, 05.02.2012:

Prostitutiert fürs Fahrtgeld

Kirchenmaler schickt 16-Jährige an Raststätten auf den Strich


Ein Kirchenmaler hat eine 16-jährige Rumänin zur Prostitution an Raststätten angewiesen. Wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung musste sich der 54-Jährige am Donnerstag am Münchner Amtsgericht verantworten. Selbst die Staatsanwaltschaft ging aber von einem minderschweren Fall aus - denn die junge Frau hat es offenbar faustdick hinter den Ohren.

Silviu D. und Marianna K. kannten sich schon länger, und es war kein Geheimnis in ihrem rumänischen Heimatort, womit die junge Frau Geld verdiente - auch im europäischen Ausland. Als der Kirchenmaler im August vorigen Jahres Richtung Deutschland aufbrach auf der Suche nach Arbeit, schloss sich die Jugendliche ihm an. Unterwegs im Auto forderte Silviu D. von der Mitfahrerin einen Beitrag zu den Fahrtkosten, und weil sie kein Geld hatte, schlug er ihr vor, an Rastanlagen anzuhalten, wo sie sich Lastwagenfahrern zur Verfügung stellen sollte. Fünf Mal kam es zu solchen Kontakten, die M. professionell hinter sich brachte und jeweils 20 Euro einnahm. Das Geld bekam D. fürs Benzin.

In München wohnten die beiden auf einem Campingplatz. Die Polizei wurde auf sie aufmerksam, als die 16-Jährige in einem Bordell an der Maria-Probst-Straße anheuerte und wegen ihres Alters auffiel. In ihrer Vernehmung erzählte sie auch von den Dienstleistungen an den Rastplätzen. Daraufhin musste D. in Untersuchungshaft. K. geht inzwischen wieder in Rumänien der Prostitution nach.

Der Kirchenmaler räumte den Vorwurf der Anklage ein. Offenbar um bei Richter Andreas Forstner Pluspunkte zu sammeln, ließ er in einem Nebensatz fallen, dass er mit dem Papst in Kontakt stehe. Er schreibe ihm Briefe. Der Richter blieb unbeeindruckt: 'Wenn der Papst wüsste, weswegen Sie hier sind, würde ihm das bestimmt nicht gefallen.' In seinem Urteil ging Forstner dann von einem minderschweren Fall aus. Die 16-Jährige sei 'alles andere als unbescholten'.

Das Urteil lautete auf eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Eine ältere Strafe wegen eines Einbruchs wurde einbezogen.



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