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Mittwoch, 21.07.2010:

Prostituierte misshandelt?

GERICHT Angeklagter bestreitet die Tat in einer Marienborner Hochhauswohnung

Ein wahres Martyrium durchleben musste eine bulgarisch-stämmige Prostituierte offenbar am 29. und 30. Januar in einer Marienborner Hochhauswohnung. Laut Anklage wollte die ansonsten in Frankfurt ihrem Gewerbe nachgehende Frau gegen die Bezahlung von 600 Euro vier Stunden mit dem 41-jährigen Beschuldigten verbringen. Dieser habe im Lauf des Abends ein Pfefferspray aus der Handtasche der Geschädigten entwendet und ihr unvermittelt ins Gesicht gesprüht. Anschließend soll sie der in Südrumänien geborene Angeklagte zunächst mit einer Eisenhandschelle an der Badewanne fixiert und mit kaltem Wasser abgespritzt haben, ehe er sie unter Vorhalt einer Pistolenattrappe und eines japanischen Würgeholzes mit dem Tode bedroht und schließlich ans Bett gefesselt habe. Mehrfach soll der 41-jährige Elektroingenieur sein Opfer dann ohne Verwendung eines Kondoms vergewaltigt haben und ihr 50 Euro aus der Handtasche geraubt haben, bevor die geknebelte Prostituierte sich später befreien und vom Balkon aus um Hilfe rufen konnte.

Oder war alles doch ganz anders? Schenkt man den Einlassungen des Angeklagten Glauben, so geschahen die sexuellen Handlungen an besagten Januar-Tagen einvernehmlich. In teils wirren Worten und immer wieder chronologisch springend schilderte der 41-Jährige seine Bekanntschaft mit der Geschädigten und sprach im Hinblick auf den Tatvorwurf unter anderem von „geplanten Fesselspielen“ und „romantischen Momenten bei Kerzenschein“. Während die Prostituierte, mit der er sich zuvor mehrfach zum Sex und zu Gesprächen getroffen habe, ihn gemäß seinen Worten „immer als Kunde betrachtet“ habe, entwickelte der Rumäne offenbar amouröse Gefühle für die junge Frau: „Wenn es mir gelungen wäre, sie zu ändern, hätte ich sie gerne geheiratet“.

Am Tattag habe er sie vermisst und angerufen. Angeblich um die Geschädigte von der Prostitution abzubringen und ihr zu demonstrieren, dass ein Pfefferspray keine Sicherheit biete und sie besser mit ihm einen Lebensweg fernab der Prostitution einschlagen sollte, habe er, weil er überdies betrunken gewesen sei, den „großen Fehler gemacht“ und sich und ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Viel weiter kam der Angeklagte mit seinen langwierigen und zumeist wenig präzisen Äußerungen nicht, denn dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz riss die Hutschnur. „Wie ein Großmaul“, führe sich der Angeklagte auf, donnerte Lorenz. Dies brachte ihm eine Rüge des Verteidigers sowie - auf Antrag des Angeklagten - einen Befangenheitsantrag ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings, die Verhandlung fortzusetzen.



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