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Donnerstag, 15.12.2011:
Porno-Mutter kämpft um ihren Sohn
Brandenburg/Havel – Darf das Amt einer Pornodarstellerin ihr Kind wegnehmen? Diese Frage beschäftigt demnächst das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel. Der Junge (3) war Josephine P. (22) weggenommen worden, weil sie ihn vernachlässigt haben soll. Ein schwieriger Fall.
Brandenburg/Havel –
Darf das Amt einer Pornodarstellerin ihr Kind wegnehmen? Diese Frage beschäftigt demnächst das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel. Der Junge (3) war Josephine P. (22) weggenommen worden, weil sie ihn vernachlässigt haben soll. Ein schwieriger Fall.
„Grenzenlos geil“ nennt sich Violetta Angel auf ihrer Homepage. „Sex und Sex und Sex“ sind ihre Hobbys, und die junge Frau gibt noch mehr preis. „Intimrasur komplett. Ehrlich, zeigefreudig, versaut, nymphoman“, zählt sie zu ihren Eigenschaften, Monster-Gurke und Schaltknüppel zu ihren Spielzeugen, die Venus-Erotik-Messe ist ihr Termin.
In ihrem Shop verrät sie, da ist „alles Schöne dabei, was mit Sauerei und Autos zu tun hat“ und andere derb-schlüpfrige Dinge. Wer rein will in den Shop, sich mit dem violetten Engel im Chat treffen möchte, muss sich kostenpflichtig anmelden.
Im wahren Leben heißt Violetta Angel Josephine P. und wohnt in Teltow. Im Frühjahr 2009 hatte man der alleinerziehenden Mutter den anderthalbjährigen Sohn weggenommen. Eine Nachbarin hatte abends Alarm geschlagen, weil sie den Kleinen schreien hörte und die Mutter nicht da war. Die Feuerwehr verschaffte sich Zugang zur Wohnung, fand in einem unaufgeräumten Zimmer das Baby mit vollen Windeln in seinem Gitterbett. Schnell schaltete sich das Jugendamt ein und gab den Jungen zu Pflegeeltern.
„Damals lief einiges bei mir aus dem Ruder“, gibt die junge Mutter heute zu. Jetzt aber habe sie ihr Leben im Griff und will ihr Kind zurückhaben. Weil Jugendamt und Amtsgericht nein sagten, zog Josephine P. vors Oberlandesgericht. „Die Behörden enthalten mit mein Kind nur wegen meines Jobs vor“, sagte sie zum KURIER, „Doch es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass jemand mit diesem Beruf kein Kind haben darf.“
Ihre Anwältin Annett Hein (42): „Es wurde nicht geprüft, mit welchen flankierenden Mitteln der Familienhilfe das Kind zurück zur Mutter könnte. Solange in Deutschland Pornografie geduldet wird, muss dies als legale Beschäftigung angesehen werden.“ Das Sex-Geschäft sei „kein Indiz für eine Ungeeignetheit als Mutter“
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