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Mittwoch, 07.04.2010:
Polizei erwischt Liebesdienerin in Laiz
Eine 48-jährige Frau soll in ihrer Wohnung in Laiz gegen Entgelt Männer empfangen haben. Die Kriminalpolizei kam der Frau über das Internet auf die Schliche. Polizeisprecher Andreas Blender bestätigte gestern auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ entsprechende Ermittlungen. Die Frau muss sich jetzt wegen unerlaubter Prostitution verantworten.
Von unserem Redakteur Michael Hescheler
Laut Polizei handelte es sich um kein illegal betriebenes Freudenhaus. Die Frau habe in ihrer privaten Wohnung Sexdienstleistungen angeboten. Quasi als nicht angemeldeter Ein-Frau-Betrieb. Genau dies wird der Liebesdienerin jetzt zum Verhängnis.
Da ihr Gewerbe nicht angemeldet war, verstieß sie gegen das Gesetz und muss sich nun wegen illegaler Prostitution verantworten. Die 48-Jährige führte außerdem keinerlei Sozialversicherung ab. Der zweite Vorwurf, den die Polizei gegen sie erhebt: Schwarzarbeit.
Nach Polizeiangaben wurden in der Laizer Wohnung seit rund einem Jahr Sexdienstleistungen angeboten. Laut Gesetz handelt es sich dabei um einen längeren Zeitraum, deshalb wird das Vorgehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet. Allerdings müsse sich die mutmaßliche Prostituierte keinesfalls auf eine harte Strafe einstellen, so die Polizei. Prostitution dieser Art sei unten angesiedelt im Straftatenbereich.
Bislang war der Polizei die Dame nicht bekannt. Auf die Schliche gekommen sind die Beamten ihr über das Internet. Auf einer einschlägigen Seite warb sie für ihre Dienstleistungen. Gestern vor einer Woche bekam sie von der Kripo Besuch. In welcher Gegend von Laiz die zwielichtigen Geschäfte vonstatten gingen, dazu äußerte sich der Sprecher nicht näher.
Das Asylantenwohnheim in der Römerstraße, dessen Name im Zusammenhang mit Kriminalität gerne genannt wird, habe damit nichts zu tun. „Das war eine andere Gegend“, sagt Andreas Blender. Über Beschwerden von Nachbarn wusste er nichts.
Prostitution war in der Kreisstadt und im übrigen Kreisgebiet bislang kein Thema. Die Polizei bezeichnet den Laizer Fall als Ausnahme. Norbert Stärk, seit vielen Jahren Leiter des städtischen Ordnungsamts, wird erstmals mit einem Fall dieser Art konfrontiert. Deshalb nahm er gestern erst den Gesetzestext zur Hand, bevor er sich äußerte. Prostitution ist in Städten mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich verboten, schreibt die von der Landesregierung erlassene Verordnung vor. „Eine Genehmigung hätte die Frau für Laiz nicht bekommen“, so die Polizei. Weil sie dies vermutlich wusste, betrieb sie ihr Ein-Frau-Freudenhaus illegal.
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