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Mittwoch, 08.09.2010:
OLG Düsseldorf: Ausreichender Jugendschutz von sky für Pornofilme ab 23:00 Uhr
Sky erfüllt die Jugendschutzanforderung wenn die Pornosparte bis 23:00 Uhr verschlüsselt wird! Zu diesem Beschluß kam das Ober Landes Gericht Düsseldurf am 12.07.2010
Sky verschlüsselte seine Erotikfilme bis 23:00 Uhr und sendete sie danach unverschlüsselt bis maximal 6 Uhr aus. Ein Betreiber eines online Erotik Chatroom sah darin ein vergehen nach dem Jugendschutz und klagte gegen den Anbieter Sky.
Er war der Auffassung das diese Verschlüsselungstechnik nicht den Jugendschutz-Anforderungen genügen würde.
In der 1 Instanz gewann der Chatroom Betreiber sogar und untersagte dem Sender das Handeln! Zum Glück legte dieser Rechtsmittel ein. Wie war der Spruch nochmal: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Das denken so mancher Richter werde ich wohl nie verstehen. Warten wir also mal die Hauptsacheentscheidung ab.
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