Villingen-Schwenningen. Wegen Beihilfe zur Zuhälterei und zum Menschenhandel muss sich eine 54-jährige gebürtige Rumänin seit gestern vor dem Villinger Amtsgericht verantworten. Sie soll 2007 zusammen mit einer bereits verurteilten Frau eine Immobilie an der Vockenhauser Straße in Villingen erworben haben, um das Bordell "Laufhaus" zu etablieren.
Der Betrieb wurde von der Türstehervereinigung "United Tribunes" geführt, einer Zuhälterbande, die wegen Zwangsprostitution und Misshandlung von Frauen bei einer Großrazzia im Juni 2009 festgenommen wurde. Fünf Männer wurden nach einer Prozessabsprache am Landgericht Konstanz zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Anführer hatte sich ins Ausland absetzen können.
Unter den Verurteilten war auch der Sohn der 54-Jährigen, die gestern in Villingen auf der Anklagebank saß. Über ihn soll die Frau ständig Kontakt zu der Zuhälterbande gehabt und Anweisungen erhalten haben. Unter anderem soll sie Frauen in Rumänien angeworben haben, die im "Laufhaus" und dem "La Notte" in Schwenningen als Prostituierte eingesetzt wurden. Darüber hinaus sei die 54-Jährige, so lautet die Anklage, für die "Betreuung" der Frauen und die Abnahme der Einnahmen zuständig gewesen.
Der Versuch der Prozessbeteiligten, sich zu einigen, scheiterte an unterschiedlichen Vorstellungen über das Strafmaß. Richter Christian Bäumler stellte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung in Aussicht. Die beiden Verteidiger hingegen sehen die Chance für einen Freispruch. Einzelne Vorwürfe, die in der Anklageschrift aufgeführt sind, seien im Hauptverfahren gegen die fünf Täter nämlich gar nicht belegt worden, argumentierten sie. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht eine deutliche Tatbeteiligung der 54-Jährigen, die 1988 als Flüchtling nach Deutschland gekommen ist. Die Angeklagte habe geholfen, den Bordellbetrieb aufrecht zu halten und aktiv Prostituierte angeworben.
Sollten beide Parteien bei ihrer Haltung bleiben, wird der Prozess am 23. Dezember mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Diese am Amtsgericht über einen Strafrichter abzuarbeiten, dürfte schwierig werden, merkte Bäumler an. Er behielt sich vor, zu einem Schöffengericht überzugehen.