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Mittwoch, 09.06.2010:
Mutmaßliche Stalkerin beschäftigt Gericht und Sanitäter.
Bis zu einhundert Mal pro Woche soll eine 43-Jährige ihren ehemaligen Lebensgefährten angerufen haben. Seit 1997 waren sie bereits getrennt – doch noch immer habe sie ihm und seinen neuen Freundinnen nachgestellt und sie beleidigt. Am Dienstag sollte das Amtsgericht klären. Doch das war gar nicht so einfach.
"Jetzt reicht’s. Ich werde Zwangsmaßnahmen anordnen oder Sie holen die Angeklagte jetzt rein”, sagt die sichtlich gereizte Richterin zu Verteidigerin Ruth Baumeister. Zum wiederholten Mal verschwindet die Verteidigerin auf den Gang des Amtsgerichts und versucht, ihre Mandantin in den Gerichtssaal zu bringen. Doch wieder scheitert sie. Sie habe Panik wegen der Schulklasse im Zuschauerraum, sagt Baumeister. Dann stellt sie einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Abgelehnt. Daraufhin wendet sich die Verteidigerin an die Zuschauer und fragt, ob sie auf den Prozess verzichten könnten. Der Staatsanwalt ist darüber empört: "Wir haben eine Prozessordnung und die gehört eingehalten”, schmettert er durch den Saal.
Währenddessen vor der Tür: Die Angeklagte hat einen Nervenzusammenbruch und hyperventiliert. Ein Rettungswagen kommt, die Sanitäter versuchen, die aufgebrachte Frau zu beruhigen. Das gelingt – ein Glück, denn die Richterin hatte bereits damit gedroht, die Frau von zwei Polizeibeamten im Saal vorführen zu lassen.
Schließlich, etwa eine Stunde verspätet, kann der Staatsanwalt seine Anklageschrift verlesen. Doch die korpulente und einfach gekleidete Frau bestreitet die Nachstellungen. Aussschweifend erzählt sie, die Anrufe habe sie wegen der gemeinsamen Kinder getätigt, um Erziehungs- und Unterhaltsfragen zu klären. Und sie habe sich Sorgen gemacht. "Er ist keiner, der auf Dauer alleine leben kann.”
Als der Ex-Freund in den Zeugenstand gerufen wird, erinnert er sich an viele SMS und Anrufe – doch nie sei es um die Kinder gegangen. "Sie hat mir die 18 Minuten Speicher des Anrufbeantworters komplett zugetextet, hauptsächlich mit Beleidigungen”, beschuldigt er seine frühere Freundin. Schließlich habe er schwere depressive Störungen entwickelt und sogar einen Selbstmordversuch unternommen. Als er danach im Krankenhaus lag, habe sich die Angeklagte als seine Frau ausgegeben, um an sein Krankenbett durchgestellt zu werden.
Bei den Schilderungen des 46-Jährigen blickt ihn seine vormalige Freundin immer wieder entsetzt an. Als er erzählt, sie habe sogar seiner jetzigen Lebensgefährtin gedroht, stöhnt die Angeklagte vor Entrüstung laut auf. Ihre Verteidigerin ergreift daraufhin Partei und bezichtigt den Zeugen der Lüge. Da wird die Richterin deutlich: "Wir sind Organe der Rechtspflege", belehrt sie die Verteidigerin. Immer wieder stellt Baumeister auch Suggestivfragen: "War es nicht so, dass ...", beginnt sie Frage um Frage, bis es der Gegenseite zu viel wird. Manchmal weiß der Zeuge gar nicht, was er mit ihren Ausführungen machen soll. "Was ist denn jetzt die Frage?”, hakt dann die Richterin nach.
Irgendwann fragt die Richterin, ob die Verteidigung noch mehr als eine Frage habe. Dann müsse ein neuer Verhandlungstag angesetzt werden. Baumeister verspricht: noch eine Frage. Stellt deren aber fünf. Am Freitagmorgen wird also weiter verhandelt.
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