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Samstag, 07.08.2010:
Mit vereinten Kräften gegen skrupellose Zuhälter
Die spezialisierte Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich arbeitet neuerdings eng mit den ungarischen Behörden zusammen.
Pluto, der römische Gott der Unterwelt, stand Pate, als es vor gut zwei Monaten zu einem grossen Schlag gegen mutmassliche Menschenhändler und Zuhälter kam, zeitgleich in Zürich und in Ungarn. Die Razzia, die nach monatelangen Ermittlungen stattfand, steht für das neue Vorgehen der spezialisierten Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich: Weil seit ein paar Jahren eine Zunahme krimineller Machenschaften rund um das Prostitutionsgewerbe konstatiert wird, und zwar fast durchwegs mit Akteuren ungarischer Herkunft, arbeiten die hiesigen Strafverfolger neuerdings eng mit den ungarischen Behörden zusammen. Mit der «Aktion Pluto» wurde die Kooperation erstmals erprobt – doch der schwierigste Teil der Untersuchung, die Befragung der Opfer sowie deren Konfrontation mit den Angeschuldigten, steht erst noch bevor.
Reise nach Budapest
Menschenhandel hieb- und stichfest zu beweisen, so dass es auch zu Verurteilungen komme, sei sehr schwierig, sagt Christoph Winkler, Leitender Staatsanwalt jener spezialisierten Amtsstelle, die sich unter anderem mit organisierter Kriminalität befasst. Im Zentrum der «Aktion Pluto» stehen Menschenhandel und Förderung der Prostitution, also jene Handlungen, die es den Frauen verunmöglichen, selbstbestimmt, freiwillig und ohne Druck dem Gewerbe nachzugehen und den Lohn wenigstens grösstenteils behalten zu dürfen.
«Förderung der Prostitution lässt sich einfacher nachweisen als Menschenhandel, und mit der Ausbeutung von Prostituierten wird auch in erster Linie Profit gemacht», sagt Priska Landolt, die in der Staatsanwaltschaft II arbeitet und die Untersuchungen der jüngsten Razzia leitet. Derzeit, sagt Landolt, befänden sich noch 6 der festgenommenen Personen im Kanton Zürich in Untersuchungshaft, 4 Männer und 2 Frauen. Alle 6 sprechen ungarisch und haben vermutlich einen Roma-Hintergrund. Sie stammen mutmasslich aus der gleichen Region und «haben miteinander zu tun», wie es Staatsanwältin Landolt vorsichtig ausdrückt.
Priska Landolt war im März dieses Jahres zusammen mit Vertretern der Stadt- und der Kantonspolizei Zürich sowie der Bundeskriminalpolizei (Fedpol) nach Budapest gereist, um einerseits die «Aktion Pluto» zu besprechen – aber andererseits auch, um die ungarisch-schweizerische Zusammenarbeit deutlich zu intensivieren. Als die Razzia dann im Juni stattfand, war eine ungarische Beamtin in Zürich anwesend. «Die Koordination hat gut funktioniert», lobt Landolt. «Was wichtig ist: Wir haben jetzt direkte Ansprechpartner, und man kennt sich.» Anfragen aus Zürich würden seither schneller beantwortet.
Der Umgang mit mutmasslichen ungarischen Tätern und Opfern wirft trotz diesen Verbesserungen immer noch grosse strafprozessuale Probleme auf. Grund dafür ist, dass Ungarn das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, im Gegensatz zur Schweiz. «Könnten wir das Protokoll anwenden», so der Leitende Staatsanwalt Winkler, «wären die grenzüberschreitenden Ermittlungen wesentlich einfacher.» Zudem könnten Einvernahmen von Angeschuldigten oder Opfern beispielsweise per Videokonferenz erfolgen, unter Berücksichtigung der Teilnahmerechte.
Nach der heutigen Rechtslage ist es in Ungarn nämlich nicht zulässig, dass ein Opfer in Anwesenheit des Angeschuldigten und/oder von dessen Verteidiger befragt wird, auch nicht via Videoübertragung. In der Schweiz hingegen dürfen Opfer-Aussagen gerade dann nicht als Beweise verwertet werden, wenn die Teilnahmerechte des Angeschuldigten verletzt wurden: eine vertrackte Situation, die mit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls gelöst würde. «Wir sind heute darauf angewiesen, dass die Opfer in der Schweiz bleiben und aussagen», sagt Priska Landolt. Doch die Strafverfolger haben keine Möglichkeit, die Frauen zu einem Verbleib in der Schweiz zu zwingen – oder dazu, gegen ihre Peiniger auszusagen.
Aussagen zurückgenommen
Im Rahmen der «Aktion Pluto» wurden 22 mutmassliche Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zur Befragung der Polizei überbracht. Einige von ihnen, so die Staatsanwältin, befänden sich nach wie vor in der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft II macht in solchen Ermittlungen jedoch oft die Erfahrung, dass es Prostituierte nicht wagen, die Täter zu belasten, oder die Aussagen später plötzlich wieder zurücknehmen, ohne Angaben von Gründen. «Wir gehen davon aus, dass sie oder ihre Angehörigen in Ungarn unter Druck gesetzt werden», sagt Landolt, «doch beweisen können wir dies nicht.»
Klar seien einige der Frauen schon vor ihrer Einreise in die Schweiz als Prostituierte tätig gewesen und hätten zum Teil eingewilligt, in Zürich dem Gewerbe nachzugehen. «Aber nicht zu diesen Bedingungen!», sagen Christoph Winkler und Priska Landolt. «Wir kämpfen nicht gegen die Prostitution, sondern gegen Ausbeutung und Auswüchse, also gegen die kriminellen Machenschaften von Menschenhändlern und skrupellosen Zuhältern.»
Zweitägiger Menschenhandel-Prozess Ende August
brh. ⋅ Vor dem Bezirksgericht Zürich findet am 25. und 26. August ein grosser Prozess gegen mutmassliche Menschenhändler und kriminelle Zuhälter statt. Die Anklage wird von Staatsanwältin Silvia Steiner vertreten, die in der spezialisierten Staatsanwaltschaft II tätig ist. Steiner wirft 5 Angeklagten vor, 16 Frauen auf schlimmste Art und Weise ausgebeutet und misshandelt zu haben. Wie bei der jüngsten «Aktion Pluto» handelt es sich bei diesem Verfahren um einen Schlag gegen ungarische Täter, die Landsfrauen auf den Zürcher Strassenstrich oder in Etablissements brachten, sie streng überwachten, detaillierte Anweisungen gaben und ihnen fast den ganzen Lohn wegnahmen. Die Staatsanwältin klagt unter anderem gewerbsmässigen Menschenhandel, mehrfache Vergewaltigung, mehrfache Förderung der Prostitution, Abtreibung, Anstiftung zur schweren Körperverletzung, Gefährdung des Lebens und Drohung an. Bei einem der 5 Angeklagten handelt es sich um eine Frau, die jedoch auch als Opfer am Prozess beteiligt ist. Die Angeklagten sind zwischen 30 und 41 Jahre, die Opfer zwischen 19 und 42 Jahre alt.
Einzelne Geschädigtenvertreter hatten im Vorfeld des Prozesses den Antrag gestellt, die Gerichtsverhandlung sei unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Vorsitzende der 9. Abteilung des Bezirksgerichts, Sebastian Aeppli, hat nun verfügt, dass die Gerichtsberichterstatter (jedoch kein weiteres Publikum) zugelassen werden: Es bestehe kein absoluter Anspruch des Opfers auf Ausschluss der Öffentlichkeit, und die Interessenabwägung ergebe, dass es sich um einen Prozess von grossem öffentlichem Interesse handle, nicht zuletzt wegen der Strassenstrich-Problematik. Die Anklageerhebung sowie der bevorstehende Prozess waren Anfang Juli in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens thematisiert worden.
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