Ahaus/Gronau - Wegen Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution, Zuhälterei, Körperverletzung und schwerer Körperverletzung hat des Schöffengericht in Ahaus gestern eine 31-jährige seit 2002 in Ahaus lebende Rumänin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ihr mitangeklagter 25-jähriger Cousin erhielt wegen Menschenhandels und Beihilfe zur Zuhälterei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Menschenhandel sei ein sehr schweres Delikt, das in Deutschland hart bestraft werde. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung bei der 31-jährigen Angeklagten nicht mehr möglich gewesen, da sie einschlägig vorbestraft sei, begründete der vorsitzende Richter den Urteilsspruch.
Der 25-Jährige, der in Rumänien festgenommen worden war und seitdem in U-Haft saß, kam nach dem Urteil auf freien Fuß.
Das Gericht folgte damit in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die es durch die Beweisaufnahme als erwiesen ansah, dass die beiden Beschuldigten eine 24-Jährige zusammen mit ihrem Ehemann und ihre 18-jährige Freundin aus Rumänien unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Gronau gebracht und dort in einem Bordell zur Prostitution gezwungen zu haben. Ihnen war aber nach vier Tagen die Flucht gelungen.
Verteidigung und Angeklagte hatten am zweiten Verhandlungstag versucht, die Aussagen der Geschädigten zu erschüttern. So habe sich die 24-Jährige ihre Schnittwunden am Arm selbst beigebracht, weil ihre jüngere Freundin mit dem Ehemann angebändelt habe und sie eifersüchtig gewesen sei. Und diese Version sollte eine Reihe von Zeugen aus Rumänien bestätigen, die die Verteidigung aufgeboten hatte. Zwei Zeugen berichteten dann auch sofort ohne konkrete Fragen durch den Vorsitzenden von Eifersuchtsszenen bei den drei Geschädigten, und dass sich die 24-Jährige die Schnitte selbst beigebracht habe und schon in Rumänien der Prostitution nachgegangen sei.
Mit diesen Aussage konfrontiert reagieren die beiden Opfer sehr überrascht und empört. Ihre Angaben zur Flucht aus dem Bordell wurden von einer Zeugin bestätigt, die zur Tatzeit einen Imbiss in Gronau betrieb. Zu ihr sei an dem fraglichen Abend in Tränen aufgelöst das 24-jährige Opfer gekommen. Die Frau habe sich nur schwer in Englisch verständlich machen können und verzweifelt versucht, ihren Mann anzurufen. Sie haben dann die Polizei zur Hilfe gebeten.
In ihren Plädoyers wiesen die beiden Verteidiger noch einmal auf vermeintliche Widersprüche in den Aussagen der Opfer hin und äußerten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Opfer. Das sah das Gericht völlig anders.