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Freitag, 09.12.2011:
Mann von Lahrer Hell’s Angels bedroht weil er Club gründen wollte
Angeklagter gibt an, er habe sich mit der Schrotflinte mit Pistolengriff nur schützen wollen.
RHEINFELDEN. Bei einem 48-jährigen Mann fand die Polizei im Oktober 2010 eine Schrotflinte mit Pistolengriff und 68 Schuss dazu passender Munition. Die Waffe ist in Deutschland verboten, deshalb wurde der Mann von einem Schöffengericht am Lörracher Amtsgericht nun zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte angegeben, sich wegen Bedrohungen aus dem Rocker-Milieu schützen zu müssen.
Über die Hintergründe, warum der 48-Jährige sich die Waffe illegal besorgt hatte, wollte er nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichten. Der Auslöser war, wie in den Plädoyers später deutlich wurde, eine schwere Lebenskrise. Seine Frau, mit der er 24 Jahre lang zusammen gewesen ist und zwei Kinder hat, hatte sich von ihm getrennt. Da habe er sich an seine Jugend erinnert und als Ersatz für die Familie den Kontakt zu Motorradclubs gesucht, wie Verteidiger Dieter Meier ausführte.
Der Angeklagte nahm Kontakt zu den Mongols auf, die in Bayern und Italien verbreitet sind, und wollte ein so genanntes Chapter, eine lokale Niederlassung der Rocker-Gruppe, in Südbaden gründen, deren Vorsitzender er sein sollte. Die Mongols wurden in Kalifornien gegründet von Leuten, denen die Aufnahme bei den Hell’s Angels verweigert wurde. Wie diese sind auch die Mongols in kriminelle Machenschaften verstrickt.
Die Hell’s Angels in Südbaden sahen eine Konkurrenz entstehen und sprachen Drohungen aus. Anscheinend setzten sie auf den 48-Jährigen ein Kopfgeld aus. Drei von fünf örtlichen Mitgliedern der Mongols wurden von Hell’s Angels zusammengeschlagen und traten daraufhin aus dem Club aus.
Die Abteilung Staatsschutz der Landespolizeidirektion in Freiburg kennt die Konkurrenz zwischen Hell’s Angels und Mongols, wie ein Beamter berichtete. Die Kriminalpolizei riet dem Angeklagten, auf sich aufzupassen und die Drohungen ernst zu nehmen. Das tat er dann auf eine Weise, die die Beamten nicht gemeint haben konnten: Bei Mitgliedern des mit den Mongols befreundeten Motorradclubs Outlaws, deren Namen er verschwieg, kaufte er die Schrotflinte mit Pistolengriff und die passende Munition, um sich zu Hause zu schützen.
Solche Waffen sind selbst mit Waffenschein nicht legal zu bekommen, sie zu besitzen ist ein Verbrechen – Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Man war sich aufgrund der Umstände und weil der Mann nicht vorbestraft war, einig, von einem minder schweren Fall auszugehen. Staatsanwalt Tim Richter forderte zehn Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, Verteidiger Meier hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für ausreichend.
Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Es hielt dem Angeklagten zugute, er brauche sich nicht einschüchtern lassen, wenn er einen Club gründen will. "Aber man kann nicht Recht mit Unrecht durchsetzen, was auf diese Weise passieren kann, liest man immer wieder", stellte der Vorsitzende, Richter Harald Krohn, fest. Der Angeklagte sagte im Schlusswort: "Ich wollte mit der Waffe keine Straftat begehen, ich hatte sie nur zu meinem Schutz in meiner Wohnung und war letztendlich froh, als wieder weg war."
http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/von-hell-s-angels-bedroht
von: Thomas Loisl Mink
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