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Dienstag, 24.01.2012:

Mann ergaunerte auf Erotikportal Anzahlungen für Dienste als Prostituierte

Ein 31-jähriger Mann aus Emmericher gab sich in einem Erotikportal im Internet als Prostituierte aus. Ein Nutzer zahlte „Sandy“ für einen vereinbarten fünftägigen Aufenthalt in einer Berliner Wohnung sogar 200 Euro an. Auf die Gegenleistung wartete er freilich vergeblich.


Reibungslos verlief der Prozess gegen einen Emmericher, der sich vor dem Amtsgericht wegen Betruges verantworten musste. Ihm wurde zur Last gelegt, sich über ein Erotikportal im Internet als weibliche Prostituierte ausgegeben zu haben. Unter dem Pseudonamen Sandy habe der Angeklagte dem Opfer, das auf die Kontaktanzeige reagierte, einen fünftägigen Aufenthalt in einer Wohnung in Berlin sowie die Dienste als Prostituierte angeboten, verlas die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.

Die Anzahlung in Höhe von 200 Euro habe der Täter angenommen und danach den Kontakt zu dem Betrogenen ohne Gegenleistung abgebrochen. Das erbeutete Geld habe der verschuldete Täter bereits ausgegeben. „Ich weiß nicht, was da mit mir los war“, räumte der 31-Jährige ein. Er zeigte sich von Beginn der Sitzung an geständig, was ihm positiv angerechnet werden konnte. Auf Anfrage der Richterin Waltraud Wacker bestätigte er, es sei eine einmalige Angelegenheit gewesen. „Mir ist später erst bewusst geworden, was ich getan habe“, besänftigte er seine Tat.

Nicht die erste Tat als Betrüger

Auf die Ausrede des spontanen Einfalls ließ sich Wacker jedoch nicht ein. Sie gehe von einer durchdachten Sache aus, denn schließlich müsse man „zunächst ins Internet gehen und dann eine solche Anzeige planen“. Es gebe bereits drei Eintragungen wegen Betrugs im Strafregister des Angeklagten, fasste Wacker zusammen. Diese wurden zu seinen Lasten gewertet.

Als eine „Dreistigkeit, sich als weibliche Prostituierte auszugeben und andere damit zu täuschen“, bezeichnete die Richterin die Tat. Ein sich negativ auf das Strafmaß auswirkendes Indiz war der „lange Schriftverkehr mit dem Betrogenen“, so Wacker zum Täter, „denn dadurch haben Sie die Situation ausgenutzt, um das Opfer zunächst in Sicherheit zu wiegen.“

Eine gewisse Naivität müsse man dem betrogenen Mann jedoch auch zusprechen. Die recht niedrige Schadenssumme wirkte sich zusätzlich mildernd auf das Strafmaß aus, jedoch waren die Vorstrafen ein belastendes Detail. So lautete das Urteil am Ende der Verhandlung 60 Tagessätze zu je 30 Euro.



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