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Samstag, 24.07.2010:

Konzessionen für die Rotlichtzone

In Deutschland kann jeder ein Bordell eröffnen - auch vorbestrafte Menschenhändler, Vergewaltiger oder Gewalttäter. Anders als etwa beim Betrieb einer Gaststätte ist dazu keinerlei Genehmigung nötig. Manche Bordellbesitzer nutzen diese Lücke aus, um Prostituierte zu miserablen Konditionen arbeiten zu lassen; sie verlangen zum Beispiel horrende Mietpreise für die Zimmer. Auch Standards etwa für sanitäre Anlagen sind nicht vorgeschrieben.


"Bei Gaststätten haben wir die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit des Betreibers zu überprüfen, und können bei Gefährdungen, Straftaten, Alkoholismus oder Lärm einschreiten", betont Regina Linda, Leiterin des Ordnungsamtes im hessischen Marburg. Derartige Kontrollmöglichkeiten bestünden jedoch bei Bordellen oder sogenannten Laufhäusern nicht. Laufhäuser sind Bordelle, in denen Prostituierte ein Zimmer angemietet haben und bei geöffneter Tür auf Freier warten.

Wie weit die Kontrollbefugnisse der Behörden reichen, ist in jedem der 16 Bundesländer gesetzlich unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg kann die Polizei meist nur einschreiten, wenn es einen Anlass gibt, beispielsweise eine Beschwerde gegen ein Bordell vorliegt. Oft haben die Behörden nur begrenzt eine Handhabe, um unzuverlässige Bordellbesitzer zur Ordnung zu rufen. Das Bundeskriminalamt befürwortet deshalb "bundesweit einheitliche Vorschriften".

Wie schwer es ermittelnde Behörden haben, gegen Auswüchse vorzugehen, zeigte sich im vergangenen Jahr am Fall zweier Flatrate-Bordelle in Baden-Württemberg. In Fellbach und Heidelberg boten Etablissements für 70 bis 100 Euro stundenlang Sex in allen Varianten mit Prostituierten feil. Anwohner, Frauenrechtsorganisationen und Politiker liefen Sturm gegen das Geschäftsmodell - es verstoße gegen die Menschenwürde der Frauen.

Die bestehenden Regelungen, kritisiert die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz, reichen nicht aus, um Prostituierte vor menschenunwürdiger Behandlung oder Zwangsarbeit zu schützen. "Solange sich Prostitution in der ungeregelten Grauzone abspielt, regiert dort die Macht der Stärkeren, der Zuhälter, Menschenhändler und Geschäftemacher."

Im Bundesrat wirbt das Land gemeinsam mit dem Saarland für eine Neuregelung. Einen entsprechenden Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Bordellbetrieb stärker gesetzlich zu reglementieren, hat Baden-Württemberg bereits in den Bundesrat eingebracht. Allerdings wurde die Abstimmung zunächst verschoben, bis die Innenministerkonferenz im Herbst Stellung zum Thema bezogen hat.

Vorgesehen ist demnach, dass künftig Bordelle eine behördliche Erlaubnis benötigen, um zu eröffnen. Etablissements, die Flatrate-Sex anbieten, könnten künftig einfach nicht genehmigt werden. Auch die in Bordellen tätigen Personen sowie sämtliche Verträge, die mit Prostituierten geschlossen wurden, müssten den Ämtern gemeldet werden. Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet. Zudem soll es eine Kondompflicht für die schätzungsweise eine Million Freier geben, die Tag für Tag die Dienste von Prostituierten nutzen. Die Branche setzt im Jahr zwischen 10 bis 15 Milliarden Euro um. "Zuhälter haben es relativ leicht, verdeckt hohe Gewinne zu machen", sagt Elvira Niesner, die das Frankfurter Beratungszentrum "Frauenrecht ist Menschenrecht" (Fim) leitet, an das sich Opfer von Menschenhandel wenden können. Ihre Kritik: Die intransparenten Strukturen beförderten "Kriminalität, Zwang und Ausbeutung". Die Leidtragenden seien häufig Frauen, die aus einem fremden Land stammen. Gäbe es aber in Bordellen ein Zugangsrecht für Beratungsstellen, "könnten Opfer von Menschenhandel viel besser über ihre Lage informiert und ihnen geholfen werden".

Auch die Regierung versucht zwar durchaus, die lange Zeit als sittenwidrig eingestufte Prostitution als rechtmäßige Erwerbstätigkeit zu legalisieren. Allerdings konnte das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Bundesregierung schuf und 2002 in Kraft getreten ist, die Situation bislang nicht durchschlagend verbessern. Auch das Bundesfamilienministerium, heißt es auf FR-Anfrage, prüfe, die rechtlichen Instrumentarien wie die Genehmigungspflicht für Bordelle auszubauen.



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