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Freitag, 10.06.2011:

Konstanz Acht Jahre für „den Schlitzer“

Ein 47-jähriger Barmann wurde vom Landgericht Konstanz wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Vor sieben Monaten hat der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann aus der Rotlicht-Szene einen 44-jährigen Kontrahenten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.


Ein 47-jähriger Barmann wurde vom Landgericht Konstanz wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Vor sieben Monaten hat der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann aus der Rotlicht-Szene nach Überzeugung des Gerichts einen 44-jährigen Kontrahenten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.
Damals hatte es am frühen Morgen zunächst in einem Lokal im Konstanzer Industriegebiet einen Streit zwischen den beiden Männern gegeben. Vermutlich hatte der Jüngere dort eine Angestellte beleidigt. Andere Gäste griffen ein, trennten die Streithähne und der Jüngere verließ das Lokal. Nachdem der Barmann kurz telefoniert hatte, stürmte er dem Mann plötzlich hinterher. Auf dem Gehsteig rammte er ihm von hinten ein Messer in den Rücken. Als der Verletzte sich umdrehte, schlitzte er ihm mit einer einzigen Handbewegung seitlich den Hals auf und schnitt ihm das halbe Ohr ab. Danach kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der in Rage geratene Barmann seinem Opfer das Messer rund acht Zentimeter tief in die Rippen rammte. Dabei wurde auch die Lunge verletzt. Nur durch eine sofortige Notoperation hatte das Leben des 44-Jährigen gerettet werden können. Der Täter habe laut Gericht den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. „Er weiß mit dem Messer umzugehen“, stellte das Gericht fest.

Der Angeklagte gab an, immer glücklich und friedlich gelebt zu haben, bis es zu der jetzt verhandelten Anklage gekommen sei. Sie sei falsch. Er sei derjenige gewesen, der von dem Jüngeren mit dem Messer angegriffen worden sei. Bei seiner Abwehr müsse es dann zu dessen Verletzungen gekommen sein.

Das Gericht forderte den Mann, der in der Szene als „der Schlitzer“ bekannt ist, bereits am ersten Prozesstag auf, seine Einlassung zu überdenken. Er blieb jedoch dabei, obwohl bereits das Spurenbild am Körper und an der Kleidung des Tatopfers absolut gegen seine Schilderung des Tathergangs sprach. Gegen seine Notwehrversion sprach laut Gericht auch, dass er selbst keinerlei Verletzungen aufgewiesen habe, während der 44-Jährige durch Narben und ein verstümmeltes Ohr zeitlebens gezeichnet sei. Auch habe er mindestens fünf Mal zugestochen. Trotz etlicher einschlägiger Vorstrafen und eines Gefängnisaufenthaltes habe der Angeklagte nichts an seinem Lebensstil geändert, bemerkte der Vorsitzende Richter. Nun müssten spürbare Konsequenzen gezogen werden: „Es ist Zeit, ihm klar zu machen, dass es so nicht weiter geht“. Eine verminderte Schuldfähigkeit wollte das Gericht dem damals angetrunkenen Mann aufgrund seiner Alkoholgewöhnung nicht zubilligen. Auf Antrag des Nebenklägers verurteilte das Gericht ihn zu einem Schmerzensgeld von 25 000 Euro für das Opfer und zur Übernahme dessen Gerichts- und Anwaltskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Das geschah am 19. November 2010

Der Streit: Szenen wie aus einem Gangsterfilm spielten sich vor sieben Monaten im Oberlohn ab: Zwei Männer gerieten in Streit. Einer der beiden stach mit einem Messer zu und verletzte einen 44-Jährigen lebensgefährlich.

Nur eine Notoperation konnte ihm das Leben retten. Schon wenig später nahm die Polizei einen 46-Jährigen als Tatverdächtigen fest, er hatte sich zunächst verschanzt.

Der Ort: In dem Gebäude in der Max-Stromeyer-Straße befanden sich zur Tatzeit unter anderem eine Table-Dance-Bar sowie eine Spielhalle. Auch ein Bordell ist dort, am Ausläufer einer beachtlichen Ansammlung ähnlicher Betriebe, untergebracht.

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Acht-Jahre-fuer-bdquo-den-Schlitzer-ldquo-;art372448,4937332




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