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Dienstag, 23.03.2010:

Kehl / Nach der Razzia vom Freitag: Wie Polizei und Ordnungsamt gegen das Rotlichtmilieu vorgehen

Auch wenn das vergangene Wochenende mit einer Razzia in einer Gaststätte begann – in Kehl hat das Milieu keine Chance. Prostitutionsverbot und die Überwachung der Polizei machen es den Anbietern der käuflichen Liebe schwer.

Kehl. Prostitution, Drogen, sexuelle Übergriffe – die Vorwürfe, die zu der Razzia in der Kehler Innenstadt am Freitag geführt haben, sind für die Rheinstadt schwerwiegend »Im Vergleich zu Razzien in Stuttgart oder in anderen deutschen Großstädten war die Aktion klein«, resümiert Emil Roth, Pressesprecher der Offenburger Polizeidirektion. Doch die Vorwürfe seien gravierend gewesen.
Zum Beispiel ging es um Prostitution. »Das ist in Kehl völlig verboten«, sagt Volker Schlenker, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. In Städten unter 35 000 Einwohnern ist das Gewerbe ohnehin unzulässig. Größere Kommunen bis zu 50 000 Bürgern können sie verbieten, wenn das politischer Wille ist. Städte über 50 000 können zumindest Sperrbezirke definieren und so das Milieu etwa aus der Innenstadt verbannen.
Selbst wenn Kehl mit seinen rund 34 000 Einwohnern die 35 000er Marke überschreiten sollte, bleibt das Anschaffen vorsorglich verboten. »Dazu gibt es eine Sperrbezirksverordnung beim Regierungspräsidium, die Prostitution verhindert«, sagt Schlenker.
Einiges erlaubt
Erlaubt sind in Kehl Vergnügungsstätten. Dazu gehören die Bars mit Animier-Betrieb, Striptease oder Video-Show. So gehen die einschlägigen Gaststättenbetreiber in der Innenstadt einem erlaubten Geschäft nach, ebenso in Marlen und Goldscheuer. Konkurrenz direkt vor der Haustüre müssen die Innenstadt-Bars keine befürchten. »Neue wären in der Innenstadt baurechtlich wohl nicht genehmigungsfähig«, sagt Schlenker, die alten hätten Bestandsschutz.
So erledigen sich Anfragen von möglichen Investoren oft schnell

Ein bis zweimal im Jahr wolle ein möglicher Bordell-Betreiber wissen, ob ein Etablissement in Kehl erlaubt sei, die Interessenten kämen aus Deutschland wie aus Frankreich, weiß der Ordnungsamtsleiter.
Ganz anders sieht es mit der Konzession für eine Gaststätte aus. »Wir haben Gewerbefreiheit in Deutschland«, sagt Schlenker und begründet damit die wenigen Maßgaben, die erfüllt sein müssen, um in Deutschland Wirt zu werden. Die Weste des Antragstellers sollte demnach weiß sein, durch sein Führungszeugnis bestätigt. Einen Kurs bei der Industrie- und Handelskammer muss er absolviert haben, Steuerschulden dürfen keine vorhanden sein, mehr nicht. Für die Ordnungsbehörde ist es mit diesen Mitteln schwer, Halbwelt von ordentlicher Geschäftswelt zu trennen.
Ziemlich scharf trennen Volker Schlenker und Emil Roth die Kehler Glücksspiel-Szene vom legalen wie illegalen Rotlichtmilieu. »Das sind legale Spielautomaten-Betriebe«, betont Schlenker. »Glücksspiel hat keineswegs unbedingt etwas mit Prostitution zu tun«, formuliert Roth. Bei der Prostitution kommen Straftaten in Zusammenhang mit Drogen, Falschgeld, mit Gewalt gegen Menschen, Waffenbesitz, illegalem Aufenthalt und Menschenhandel in Betracht, weiß der Polizist.
Diesen Gefahren ist Kehl eher ausgesetzt als andere Städte, erklärt der Polizeisprecher. Grund sind die Grenzlage und das große Straßburg. So fällt auch bei der aktuellen Razzia auf, dass die Gäste vorwiegend aus Straßburg stammten. Außerdem sei Kehl nach wie vor als Wohnort von Prostituierten bekannt, die in Straßburg ihrer Profession nachgehen. Oft stammten die Frauen aus Südosteuropa. Auch bei dem Kehler Lokal war von einer Rumänin die Rede, die sich in Straßburg prostituiert haben soll und in Kehl hinter der Theke gearbeitet hat.
Deutliches Signal
Welche Folgen die Razzia in Kehl haben wird, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht. Für Emil Roth ist die Aktion aber schon jetzt erfolgreich: »Da sieht der Bürger, die Polizei tut was für ihn.« Und das Signal an die Halbwelt dürfte auch ziemlich deutlich ausgefallen sein.



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