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Donnerstag, 20.05.2010:

Jeder Besuch soll kosten

Das Land strebt ein Verbot von Flatrate-Bordellen an / Mehr Kontrollen gegen Prostitution nötig.

STUTTGART. Das "Pussy-Club"-Bordell in Fellbach vor den Toren der Landeshauptstadt versprach seinen Besuchern alles inklusive: Für 100 Euro gab’s einen Abend lang Sauna, Bier, belegte Brötchen – und Sex. So oft, so lange und mit wem die Freier wollten. Bis zu 70 Frauen, meist junge Rumäninnen, waren die Geschäftsgrundlage des Flatrate-Sex-Modells, das nicht nur der Fellbacher Oberbürgermeister und CDU-Abgeordnete Christoph Palm als "eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde" geißelte.

Seit einer Razzia stehen die Betreiber des Fellbacher Clubs in Stuttgart vor Gericht. Allerdings nicht wegen des Pauschal-Angebots. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten, die auch Flatrate-Bordelle in Heidelberg, Wuppertal und Berlin betreiben oder betrieben haben, lauten vielmehr: hygienische Mängel, Hinterziehung von Sozialabgaben und Menschenhandel. Das Geschäftsmodell selbst ist nicht Gegenstand der Anklage.

Denn es gibt bisher keine Grundlage, um Flatrate-Bordelle zu verbieten. Das soll sich ändern. Die Landesregierung hat hierzu eine Bundesratsinitiative beschlossen. "Damit soll der Bundesgesetzgeber aufgefordert werden, eine staatliche Genehmigungspflicht für Bordelle einzuführen und den Versicherungs-, Arbeits- und Gesundheitsschutz der Prostituierten zu verbessern", erklärte Sozialministerin Monika Stolz (CDU).

Konkret sieht die Initiative vor, dass der Betrieb eines Bordells künftig genehmigt werden muss. Die neu einzuführende Betriebserlaubnis, sagt Stolz, könnte dabei befristet und mit Auflagen erteilt werden – und so Flatrate-Angebote verboten werden. Die Erlaubnis für einen Bordell-Betrieb soll generell untersagt werden, wenn Antragssteller zuvor wegen einschlägiger Delikte wie Menschenhandel verurteilt worden sind. "Wenn wir Menschenhandel, Zwangsprostitution und Gewalt gegen Mädchen und Frauen in der Prostitution wirksam bekämpfen wollen, brauchen wir ein engmaschiges Netz an Kontrollmöglichkeiten", sagt Stolz.

Nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen gehen in Deutschland etwa 400 000 – überwiegend weibliche – Personen der Prostitution nach. Mit dem Erlass des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 hat der Bundesgesetzgeber das kommerzielle Angebot sexueller Dienstleistungen legalisiert. Das Ziel, die rechtliche Situation der Prostituierten zu verbessern, ist aber selbst nach Einschätzung der Bundesregierung nur zum Teil erreicht worden.  

Autor: Roland Muschel



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