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Dienstag, 15.02.2011:

Intervention für Rotlicht-Boss: 18 Monate für Polizist

Der Wiener Chefinspektor ist nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Das könnte seinen Amtsverlust bedeuten. Er soll für eine Wiener Unterwelt-Größe interveniert zu haben.

Die Karriere eines Chefinspektors der Wiener Polizei dürfte am Freitag im Wiener Landesgericht ihr Ende gefunden haben. Der 53-jährige Spitzenbeamte wurde wegen Amtsmissbrauchs in sechs Fällen, Nötigung unter Ausnützung seiner Amtsstellung, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Betrugs und versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Haft verurteilt. "Er hat sich schlichtweg über das Gesetz gestellt", hielt Richterin Irene Mann in der Urteilsbegründung fest.

Das Urteil war nicht rechtskräftig. Tritt es in Kraft, verliert der Polizist automatisch sein Amt. Bei einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ist der Amtsverlust zwingend vorgesehen. Aus diesem Grund sah der Schöffensenat entgegen der ausdrücklichen Aufforderung der Staatsanwaltschaft dem 53-jährigen Polizisten das gesamte Strafausmaß bedingt nach. "Der Amtsverlust ist im Prinzip Strafe genug", stellte Richterin Mann fest. Zugleich machte sie deutlich, dass das Urteil milder ausgefallen wäre, hätte sich der Chefinspektor schuldeinsichtig gezeigt: "Die Strafe wäre ganz anders ausgefallen, wenn Sie sich nicht zu jedem Anklagepunkt unglaubwürdigst verantwortet hätten. Das tut weh."

Dem Staatsanwalt waren bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren eineinhalb Jahre zu wenig. Er meldete unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Verteidiger Karl Bernhauser erbat Bedenkzeit. Sein äußerlich unbewegter Mandant verließ unmittelbar nach der ausführlichen Urteilsbegründung beinahe im Laufschritt das Graue Haus.

Intervention und Zeugenbeeinflussung

Der Chefinspektor wurde in fast sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt. Für den Schöffensenat war es erwiesen, dass der Polizist im Mordfall Cappuccino - bei einer Schießerei im gleichnamigen Cafe in Wien-Hernals waren Ende Mai 2006 ein Lokalbesucher getötet und ein weiterer schwer verletzt worden - eine wesentliche Zeugenaussage nicht der Justiz weiterleitete, indem er das Protokoll nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub vernichtete.

Eine andere Zeugin in dieser Sache traf er demgegenüber nach seiner Suspendierung im Februar 2008 zu später Stunde an einem abgelegenen Fußballplatz und schärfte ihr ein, keinem von dieser Begegnung zu erzählen, was ihm als Bestimmung zur falschen Zeugenaussage ausgelegt wurde.

Gleich serienweise schuldig erkannt wurde der Chefinspektor aufgrund diverser "Freundschaftsdienste" für den Unterwelt-König Dragan J. alias Repic ("Zopf"), den er als Vertrauensperson führte. Für das Gericht stand fest, dass er zweimal Uniformierte anwies, das in Repics Eigentum stehende Nachtlokal "No Name" nicht mehr zu kontrollieren und dass er sich Repics Schwester im Polizeianhaltezentrum vorführen ließ, um sie dazu zu bringen, einen Pachtvertrag zugunsten ihres Bruders zu unterschreiben. Als ein anderer Rotlicht-Wirt das "No Name" übernehmen wollte, setzte der Polizist diesen laut nicht rechtskräftigem Urteil derart unter Druck, dass dieser von seinem Vorhaben zurücktrat. Weiter soll der Beamte seinem Vertrauten auch einen Haftbefehl verraten haben.

"Er hat sich über das Gesetz gestellt"

"Es ist festzustellen, dass beim Angeklagten seine berufliche Professionalität hinter persönlichen Umständen und persönlichen Freundschaften durchaus zurückgestanden ist. Er hat sich schlichtweg über das Gesetz gestellt. Er hat sich teilweise nicht darum gekümmert, was man darf und was nicht. Es war zum Teil eine fast dreiste Art, in der er sich über das Gesetz hinweg gesetzt hat", musste sich der ehemalige Chefinspektor in der Urteilsbegründung anhören.

Dabei zeigte sich die Richterin überzeugt, "dass der Angeklagte in der Vergangenheit ausgezeichnete Polizeiarbeit geleistet hat und sein Engagement weit über das übliche Ausmaß hinausgegangen ist". Er habe sich jedoch "zu weit aus dem Fenster gelehnt". Mit völligem Unverständnis begegnete der Senat den Unschuldsbeteuerungen des Polizisten, der zu keinem einzigen Anklagepunkt ein Fehlverhalten zugestehen wollte: "Dass Sie sich überhaupt nichts vorzuwerfen haben, können wir nicht nachvollziehen."

Schuldig gesprochen wurde der 53-Jährige auch wegen eines Hausdurchsuchungsbefehls, den er mangels dringenden Tatverdachts bei der Justiz gar nicht hätte einholen dürfen und der dann auch gar nicht vollzogen wurde. Auch den von der Anklagebehörde erhobenen Betrugsvorwurf segnete das Gericht ab: Demnach hat der Polizist während seiner Dienstzeit mehrfach ein Casino an der tschechischen Grenze besucht und damit die Republik geschädigt, wobei der angerichtete Schaden dem Urteil zufolge die 3000 Euro-Grenze nicht überstiegen hat.

Freisprüche gab es in drei von neun Amtsmissbrauch-Fakten und in einem Teilbereich der zur Anklage gebrachten Bestimmung zur Falschaussage.



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