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Dienstag, 18.05.2010:

Im Zweifel für den Staatsanwalt

Strafvereitlung, Täuschung, Beihilfe zur Zuhälterei - die Liste der Vorwürfe gegen einen Staatsanwalt in Niedersachsen war lang. Doch die Verfehlungen blieben ungeahndet.

Wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und ähnlicher Delikte gibt es in Deutschland kaum Verurteilungen, das beklagen kritische Juristen seit Langem. Und wenige Justizaffären zeigen das so deutlich wie die um den heutigen Hannoveraner Oberstaatsanwalt Uwe Görlich. Dessen schwere Verfehlungen haben die Staatsanwaltschaften in Hannover und Verden ungeahndet gelassen. Sie drehten und wendeten die Verdachtsmomente, Aussagen, Indizien und Beweise gegen ihren Kollegen so lange, bis sie ihn am Ende nicht mehr anzuklagen brauchten.

So konnte Görlich es sich erlauben, gegen zahlreiche Dienstvorschriften zu verstoßen, sich im Rotlichtmilieu zu verstricken und illegale Prostitution zu decken. Auch offensichtliche Widersprüche und Unwahrheiten schadeten seiner Karriere nicht. All das dokumentieren Unterlagen aus den Ermittlungsakten gegen Görlich, die der Weser-Kurier ausgewertet hat.

Die Affäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, "Rechtsanwälte vertröstet" und die Presse "klein gehalten" zu haben. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon heute nichts wissen. Seine Behörde habe "zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken", teilt er auf Anfrage mit.

Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang. Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß seinerzeit im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz der Haft ihre Geschäfte in Hannover weiterzuführen. Er lud sie zu mehrtägigen "Vernehmungen" nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Haftunterbrechung zuständigen Kollegen.

In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande, die Hells Angels, zu ermitteln. Silke F. hatte ihm berichtet, sie beschäftige Prostituierte, die zuvor für Hanebuth gearbeitet hätten und gegen ihn aussagen könnten. Für Rotlichtkriminalität wie Zuhälterei oder Menschenhandel war Görlich allerdings gar nicht zuständig, er sollte sich vielmehr um die Verfolgung von Geldwäsche kümmern. Genau die habe er mit Hilfe der Prostituierten dem Anführer der Hells Angels nachweisen wollen, behauptete Görlich in einer Vernehmung.

Tatsächlich wies der Staatsanwalt Hanebuth weder Geldwäsche noch andere Straftaten nach. Die "Erwartung, über den Kontakt zu einer konkurrierenden Bordellbetreiberin und zu einigen Prostituierten eine Rotlichtgröße wie Hanebuth wegen nennenswerter Straftaten überführen zu können", sei "schon im Ansatz nicht aussichtsreich" gewesen, ergab das Verfahren.

Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine angeblichen Ermittlungen im Milieu kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar Notizen auf losen Zetteln. Üblicherweise ermittelt auch kein Staatsanwalt im Alleingang am Ort, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten.

Als Grund dafür gab der Staatsanwalt an, die Polizeidirektion Hannover sei vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig. Belege für diese schlechte Meinung blieb er schuldig. Die Polizei sei nur "halbherzig und unprofessionell" in Görlichs Ermittlungen eingebunden worden, heißt es in den Akten, doch wird das harmlos als "Kommunikationsproblem" zusammengefasst. Zugunsten des beschuldigten Staatsanwalts sei auch "nicht auszuschließen, dass er die Tätigkeit der Polizei für aussichtslos hielt".

Viel ausführlicher als mit Polizisten sprach Görlich wohl mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten. Beispielweise sollten "Mädels" unter 21 Jahren F. bescheinigen, dass sie sich in deren Bordell nicht zum ersten Mal prostituierten, schlug Görlich vor. So könne die Bordellchefin empfindlichen Strafen wegen Ausbeutung von Prostituierten entgehen, sollte die Polizei sie mal wegen der Beschäftigung sehr junger Frauen in Bedrängnis bringen.

Durch solche "rechtlichen Beratungen" habe Görlich die "Gegenseite in die Lage versetzt, gesetzeskonforme Prostitutionstätigkeit vorzutäuschen" und "damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden" erschwert, wurde ermittelt. Doch ging man wohlwollend davon aus, der Beschuldigte – immerhin ein Staatsanwalt – habe das vermutlich einfach "nicht erkannt".

Obendrein scheint Görlich brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben. Laut Silke F. bekam Görlich Videokassetten aus den Überwachungskameras des Bordells. Darauf sollten unter anderem Hells Angels mit Prostituierten zu sehen sein. Doch behauptete die Bordellbetreiberin zudem, neben Rockern sei auch Görlich auf den Bändern zu sehen. In den spärlichen Vermerken des Staatsanwalts findet sich kein Wort über die Kassetten, auch der Polizei übergab er die Bänder nicht zur Auswertung.

Deshalb wollte der Verdener Oberstaatsanwalt Herrmann zunächst Görlichs Dienst- und Privaträume durchsuchen lassen. Am Tag zuvor vereitelte er aber die von ihm selbst initiierte Durchsuchungsaktion wieder: Herrmann unterrichtete den beschuldigten Kollegen über seinen Verdacht. Görlich bestritt alle Vorwürfe und gab eine Videokassette heraus. Daraufhin blies Herrmann die Aktion ab. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben.

Neben all diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es in der Affäre Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Da hätte es der Objektivität halber nahegelegen, das Verfahren umgehend an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ von November 2000 bis Februar 2001 seine eigene Behörde ermitteln – und in dieser Zeit vertraute er die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an.

Mit jedem Monat, der während Görlichs zwielichtiger Ermittlungen in und rund um Silke F.s Bordell ins Land ging, mehrten sich in der niedersächsischen Landeshauptstadt die Gerüchte, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über F.s Etablissement. Als dieses "Gerede" schließlich überhandnahm, gab Wendt die Ermittlungen doch noch ab, und der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Herrmann übernahm. Er hinterfragte die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen in dem Verfahren allerdings kaum und ließ sogar offensichtlich unwahre Erklärungen als "plausibel" auf sich beruhen. Wohl auch deshalb blieb von der langen Liste der "strafrechtlich relevanten Vorwürfe", die der Verdener Anklagevertreter prüfte, am Ende nichts übrig: Verrat von Dienstgeheimnissen, Strafvereitlung, Vollstreckungsvereitlung, Verfolgungsvereitlung, Täuschung, Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz, Beihilfe zur Zuhälterei. Die meisten dieser Anschuldigungen sah Herrmann am Ende als entkräftet an, die übrigen seien "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen". Am 4. Dezember 2001 stellte er das Verfahren ein.

Verdens leitender Oberstaatsanwalt Trentmann bestätigt das. Görlich sei damals verdächtig gewesen, "sich möglicherweise eines strafbaren Verhaltens im Zuge eigener Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Vorfällen um ein Bordell schuldig gemacht" zu haben. Eine "umfassende Prüfung" habe diesen Verdacht nicht bestätigt, daher sei das Verfahren "mangels Tatverdachts eingestellt worden".

Staatsanwalt Görlich blieb nicht nur strafrechtlich unbehelligt, er wurde nicht einmal disziplinarrechtlich belangt. Er wechselte lediglich innerhalb der Anklagebehörde die Abteilung. Seine Behördenleitung und das niedersächsische Justizministerium nannten das einen "ganz normalen Vorgang" und bestritten jeden Zusammenhang zwischen dieser Versetzung und den Vorwürfen gegen den Beamten. Bis heute hält die Staatsanwaltschaft Hannover daran fest, "dass sämtliche Vorgänge sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den für die Dienstaufsicht zuständigen Stellen umfassend behandelt und überprüft worden sind".

Die Affäre tat der Karriere ihrer Protagonisten denn auch keinen Abbruch. Görlich wurde zum Oberstaatsanwalt befördert und ist heute in Hannover für Wirtschaftskriminalität zuständig. Herrmann hat es zum leitenden Oberstaatsanwalt und Behördenleiter in Oldenburg gebracht.



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