Zur Aufklärung der Hintergründe und genauen Abläufe in der Nacht der Messerstecherei in dem Reutlinger Bordell wurden weitere Zeugen befragt. Bereits jetzt steht fest, dass die Tat ein 38-Jähriger begangen hat, der sie bereits bei seiner Festnahme noch in der selben Nacht gestanden hatte. Er sitzt in Untersuchungshaft und blieb auch am zweiten Verhandlungstag stumm.
Im Zentrum der Verhandlung stand deshalb die Aussage einer Frau, die in jener Nacht als Prostituierte in der "Eros-Arena" arbeitete. Ihrer Schilderung nach war der Angeklagte kein Unbekannter in dem Haus und sei durch aggressives Verhalten "eher negativ aufgefallen". Auch in jener Nacht habe sie ihn schon Stunden vor der Tat im Haus gesehen. Er sei durch seinen unsicheren Gang und seine offensichtliche Alkoholisierung aufgefallen. Zur eigentlichen Tat konnte sie keine Angaben machen, sondern will lediglich "einen länglichen Gegenstand" in der Hand des Täters und ein Gerangel mit dem Hausmeister ausgemacht haben, als sie von Tumulten in den Gängen des Bordells aufgeschreckt wurde. Entgegen dem in der Anklageschrift formulierten Hergang konnte sie nicht beobachten, ob der Täter den attackierten und fliehenden Wachmann weiter verfolgte. "Es war sehr dunkel und alles ging so wahnsinnig schnell", so die 21-Jährige.
Von der Spurensicherung berichtete der Ermittler der Reutlinger Kripo. Blutspuren wurden dokumentiert und gesichert sowie ein kurzes Gespräch mit dem Besitzer des Bordells über dort vorhandene Überwachungskameras geführt.
Als dieser verneint habe, dass die Bilder der Kameras mitgeschnitten würden, sei ihm klar gewesen, "dass da nix an Informationen zu holen ist". Verteidiger Markus Bessler griff hier erneut die seiner Ansicht nach mangelhafte Beweisaufnahme an: "Es ist mir geradezu unbegreiflich, dass keine Auswertung der Videoanlage vorgenommen wurde." Es sei bekannt, dass polizeibekannte Hells Angels hier die Finger im Spiel hätten und eine Notwehrsituation "durch die Akten geistert". Auch die Hektik der nächtlichen Ermittlungen könne, so Bessler, nicht rechtfertigen, dass die Aussage des Bordell-Chefs zur Videoüberwachung "einfach so hingenommen wird". Der Beamte konterte: "Ich ermittle objektiv. Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Gewalt in Reutlingen einzudämmen, dann bin ich das."
Daneben kam auch eine Bekannte des Täters zu Wort. Sie sagte aus, dass der Angeklagte kein typischer Schläger sei und "eher Angst vor anderen hat". Wenn er betrunken war, zeige er sich fröhlich und anhänglich. Sie schob den Alkoholkonsum auf finanzielle Probleme des selbständigen Trockenbauers.
Auch eine Vorsitzende Richterin des Landgerichts Tübingen trat vor die Kammer, schilderte eine Befragung einer weiteren Prostituierten im Dezember, die in jener Nacht in der "Eros-Arena" beschäftigt war. Sie berichtete von dreimaligen "Schubsern", die der Wachmann dem Täter verpasste, als er ihn hinauswerfen wollte. Schläge auf den Täter habe sie aber nicht gesehen.
Wieder offenbarte sich hier das Problem der Zeugenverfügbarkeit. Viele Damen haben unbekannte, oft wechselnde Wohnsitze. Vorladungen können schlecht zugestellt werden. Bessler forderte vom Gericht mehr Anstrengung beim Aufspüren der Zeugen.