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Montag, 16.01.2012:
Hells Angels Verbot in Pforzheim bleibt bestehen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot des Vereins der „Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim voraussichtlich rechtmäßig ist.
In der Entscheidung vom 09.01.2012 (1 S 2823/11) hat der VGH Mannheim den vom Innenministerium angeordneten Sofortvollzug bestätigt und den Antrag des Vereins auf Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt.
Die Hells Angels sind wohl eher davon ausgegangen das dieses Verbot wieder aufgehoben wird.
Zumindestens ist auf der Homepage zu lesen das eine neue Internetpräsenz entsteht. Wobei es sich hier auch um ein standart Template des Anbieters handeln kann.
Es bleibt aber ein gewisser Geschmack bestehen denn man muß nur mal schauen wer und was so alles nicht verboten wird aber bei Pforzheim wird Druck gemacht. Das ganze macht einen schon ganz schön nachdenklich.
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