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Dienstag, 27.07.2010:
Haftstrafen für brutale Zuhälter / Villingen-Schwenningen / Konstanz
Mit brutaler Gewalt regierte eine Zuhälterbande in Bordellen von Villingen-Schwenningen imSchwarzwald. Nun urteilte ein Gericht in Konstanz über ihre Taten, zu denen auch Menschenhandel gehörte.
In Konstanz sind zwei Mitglieder einer brutalen Zuhälterbande zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die anderen drei Angeklagten aus der Türsteherszene erhielten Bewährungsstrafen. Die fünf Männer hatten fast zwei Dutzend Frauen in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis)mit Gewalt zur Prostitution gezwungen. Im Prozessverlauf war es zu einer Verfahrensabsprache gekommen, wonach den Angeklagten gegen ein Geständnis mildere Strafen in Aussicht gestellt wurden. Damit blieb es den Frauen erspart, in Anwesenheit ihrer Peiniger aussagen zu müssen.
Zwei in Untersuchungshaft sitzende Täter bekamen vier Jahre sowie drei Jahre und neun Monate Haft. Zwei andere Angeklagte wurden zu zwei Jahren und zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beim fünften und jüngsten Angeklagten wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Neun Frauen, die sich zum Teil aus der Szene gelöst haben, traten als Nebenklägerinnen auf. Der Vereinbarung zufolge werden ihre Verfahrenskosten von den Verurteilten getragen.
Zwei Schlüsselfiguren des Falls befinden sich nach einem Tipp aus Polizeikreisen auf der Flucht. Der Vorsitzende Richter Joachim Weimer sagte zu dem Deal, das man in einem modernen Strafprozess den Interessen der Opfer gerecht werden müsse. Deshalb sei es zu der Verfahrensabsprache gekommen.
Ohne die Geständnisse und anderes Entgegenkommen hätten die Angeklagten deutlich höhere Strafen erhalten. Die Männer wurden wegen ausbeuterischer Zuhälterei sowie teilweise wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie gewerbsmäßigen Menschenhandels verurteilt. Die Frauen mussten ihren ganzen Liebeslohn, teilweise „Unsummen, wie der Richter sagte, abgeben und wurden in den Bordellen von Videokameras überwacht. Die Namen ihrer Zuhälter waren ihnen eintätowiert worden. Sie mussten teilweise sogar zu Schönheitschirurgen, um ihren „Marktwert“ zu erhöhen. Viele von ihnen seien noch traumatisiert und hätten Angst gehabt, vor Gericht zu erscheinen, sagte der Richter.
Weimer begründete die massiven Sicherheitsvorkehrungen rund um den Prozess damit, dass im Rotlichtmilieu von Villingen-Schwenningen ein Machtvakuum entstanden sei, dass Begehrlichkeiten geweckt habe. Man habe verhindern wollen, dass diese Machtkämpfe auch im Umfeld des Konstanzer Prozesses ausgetragen werden.
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