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Mittwoch, 08.09.2010:

Gewalt gegen Prostituierte toleriert / Villingen-Schwenningen

Villingen-Schwenningen - Wegen Beihilfe zu Zuhälterei, Menschenhandel und gefährlicher Körperverletzung wurden zwei Frauen am Mittwoch vor dem Villinger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Frauen waren als Geschäftsführerinnen der Bordellbetriebe Laufhaus in Villingen und La Notte in Schwenningen in die Machenschaften einer Türstehervereinigung verwickelt.

Fünf der führenden Bandenmitglieder waren in einem Verfahren vor dem Landgericht Konstanz unter hohen Sicherheitsvorkehrungen bereits verurteilt worden. Der sechste – der Drahtzieher – hatte sich vor einer Großrazzia im Juni 2009 ins Ausland abgesetzt.

Wie im Hauptverfahren vor dem Landgericht wurden auch die "Prozessableger" in Villingen durch Verfahrensabsprachen verkürzt. Die Verhandlung gegen eine 29-Jährige aus Dauchingen, die Lebensgefährtin des Drahtziehers, konzentrierte sich auf die Verlesung der Anklage und die Plädoyers. In 21 Fällen soll die Frau Kenntnis davon gehabt haben, dass ihr Lebensgefährte und die fünf weiteren Zuhälter teils minderjährige Frauen zur Prostitution zwangen, sexuell ausbeuteten und misshandelten.

Die Angeklagte zeigte sich geständig. Sie habe in der streng hierarchischen Organisation nur eine "untergeordnete Rolle" gespielt, erklärte die Staatsanwältin. Zudem habe sie eine emotionale Bindung zum Haupttäter, dem Bandenchef, gehabt. Doch die Taten, die sie toleriert habe, seien erheblich.

1000 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen"

Der Übergang vom Opfer zum Täter sei in diesem Fall fließend, erkannte auch Richter Christian Bäumler an. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf eine Verurteilung zu 18 Monaten, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Außerdem muss die 29-Jährige auf 72 000 Euro verzichten, die bei der Razzia beschlagnahmt worden waren, und 1000 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" zahlen.

Das zweite Verfahren, das gegen die Ehefrau des Bandenchefs geführt wurde, die das Laufhaus geleitet hatte, hätte eigentlich über einen Strafbefehl schriftlich abgewickelt werden sollen. Die Beklagte hatte dagegen zunächst Berufung eingelegt, da sie noch ein weiteres steuerstrafrechtliches Verfahren fürchtete. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt konnte dies ausgeschlossen werden. Ihr Verteidiger zog die Berufung im Namen seiner Mandantin zurück. Damit wird der Strafbefehl gegen die 37-Jährige aus VS rechtskräftig: Wegen Beihilfe zu Zuhälterei, Menschenhandel und Körperverletzung in vier Fällen wurde sie zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Gegen die Lebensgefährtin eines weiteren bereits verurteilten Bandenmitglieds steht noch ein Verfahren aus.



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