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Freitag, 23.07.2010:
Gerichtsurteil: Kondome sind beim Bordellbesuch Pflicht
Eine strenge Überwachung der Kondomnutzung wurde nun einem Augsburger Bordell per Gerichtsbeschluss auferlegt. Das Bordell, das bereits mehrfach durch den Verdacht des Menschenhandels oder auch Internetwerbung mit ungeschütztem Oralverkehr auffiel, muss nun gerichtlich Sorge dafür tragen, dass die Kundschaft durch die Verwendung von Kondomen geschützt wird. Laut Gericht gilt diese Nichteinhaltung als gesundheitsgefährdend und ließ auch den Einwand der Betreiber nicht gelten, dass eine Kontrolle nur schwer zu vollziehen sei.
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