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Dienstag, 20.12.2011:

Gericht erkennt auf Totschlag – Rentner bekommt neun Jahre Haft

Im Frühjahr hatte ein 71-jähriger Rentner aus Pfaffenweiler seinen 75-jährigen Vermieter wegen Streit um eine thailändische käufliche Dame erschossen.


Im Frühjahr hatte ein 71-jähriger Rentner aus Pfaffenweiler seinen 75-jährigen Vermieter wegen Streit um eine thailändische käufliche Dame erschossen.

Der Schuss zwischen die Augen eines 75- jährigen Rentners aus Pfaffenweiler am Morgen des 26. Mai 2011 war kein Mord, sondern ein Totschlag mit "unbedingtem Vernichtungswillen".

Das hat am Montag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg entschieden und den 71-jährigen Angeklagten, der ein Mieter des Opfers war, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt.

"Objektiv gesehen hat die Tat tatsächlich Hinrichtungscharakter gehabt." Mit diesen Worten griff die vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Eva Kleine-Cosack, in ihrer Urteilsbegründung eine Äußerung des Anwalts der Witwe des Erschossenen auf. Der hatte im Plädoyer die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen erachtet. Die Richter sind bei ihrer rechtlichen Beurteilung der Tat des 71-Jährigen jedoch den Argumenten von Oberstaatsanwalt Michael Mächtel und Verteidiger Ulf Köpcke gefolgt.

War die thailändische Freundin eine Prostituierte?


Aus ihrer Sicht hat der geständige Angeklagte aus einem Motivbündel heraus gehandelt. Er habe fest daran geglaubt, dass sein Vermieter während des gemeinsamen, mehrmonatigen Thailandaufenthaltes über die Jahreswende 2010/11 mit seiner dortigen Freundin ein Verhältnis angefangen habe. Und er sei davon überzeugt gewesen, dass sein Vermieter ihm zu Unrecht die erst im Oktober 2010 in seinem Haus angemietete Zweizimmerwohnung fristlos zum Ende Mai 2011 gekündigt habe.

Für das Gericht steht fest, dass die regelmäßigen Reisen der Thailand-Clique aus Freiburg und Umgebung, zu der auch der 75-jährige Vermieter zählte, auch dazu benutzt wurden, die Dienste von Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Die thailändische Freundin des Angeklagten, deren Alter wohl jenseits von 45 liege, sei laut der Aussagen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehörten Männer aus der Thailand-Clique käuflich gewesen. Ob der Vermieter tatsächlich etwas mit ihr gehabt habe, sei im Prozess nicht zu aufzuklären gewesen. Der Angeklagte sei jedoch der Überzeugung gewesen, dass da etwas gewesen sei. Seine Anschuldigungen seien wechselhaft gewesen: Mal soll der 75-Jährige die Frau vergewaltigt haben, mal ihr für den Sex viel Geld bezahlt haben.

Aus Thailand zurück, sei es zu einem Zerwürfnis zwischen dem Angeklagten und seinem Vermieter gekommen. Der Angeklagte habe den 75- Jährigen schlecht gemacht, habe gedroht, ihm wegen seines Verhaltens beim Finanzamt und beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Im Gegenzug habe der Vermieter ihm unter dem Vorwand von Mietrückständen fristlos über seinen Anwalt kündigen lassen. Es sei nicht ganz klar geworden, so das Gericht, ob im Mai 2011 noch knapp 70 Euro an Mietzins fehlten, oder ob der Angeklagte mit einer zweiten Überweisung sogar überzahlt habe.

Auf jeden Fall wurden Quittungen, für die in Thailand und in Pfaffenweiler in bar entrichteten Mietzahlungen nicht gefunden. Zu Gunsten des Angeklagten müsse davon ausgegangen werden, dass der Vermieter die Quittungen verweigert habe.

Das Gericht äußerte sich am Montag ausführlich zur Frage, ob ein frisch operierter Beschuldigter vernehmungsfähig sein könne. Der Angeklagte war bei seiner Festnahme durch zwei Schüsse eines Polizisten in Notwehr schwer verletzt worden. Seine Äußerungen am Tag der Operation und am Tag danach seien wegen der Gabe von opiathaltigen Schmerzmitteln nicht verwertbar gewesen, so das Gericht. Aus diesen Gründen hatte die Kripo damals auf eine Vernehmung verzichtet. Ebenfalls unverwertbar, so das Gericht, seien seine Angaben bei dem Richter gewesen, der ihm den Haftbefehl am 28. Mai eröffnete.

Dieser habe ihn nicht qualifiziert belehrt. Will sagen, er hätte ihm sagen müssen, dass seine bisherigen Angaben, in denen er die Tat gestanden hatte, nicht verwertet werden dürfen. Damit hat das Gericht Verteidiger Ulf Köpcke Recht gegeben, der im Prozess der Verwertung der entsprechenden Zeugenaussagen stets ausdrücklich widersprochen hatte.

Das Gericht hat angesichts des hohen Alters des 71-jährigen Angeklagten, seines Geständnisses und seines bisher unbescholtenen Lebenswandels eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten für schuld- und tatangemessen gehalten. Das liegt beinahe in der Mitte des gesetzlichen Strafrahmens für einen Totschlag, der von fünf bis zu 15 Jahren reicht.



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