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Samstag, 24.04.2010:
Geldstrafe wegen Handentspannung
Schwörstadt/Lörrach (tm) Wegen Ausübung der verbotenen Prostitution stand eine 41-jährige Frau in Lörrach vor dem Strafrichter. In ihrem Geschäft hatte sie Wellnessmassagen, aber auch sexuelle Dienstleistungen angeboten.
Das Gericht sah das als Ordnungswidrigkeit an und verhängte eine Geldbuße von 400 Euro. Die Frau hatte durch Annoncen in einem Anzeigenblatt auf sich aufmerksam gemacht, war aber auch von einer Mitbewerberin beim Ordnungsamt angezeigt worden. Polizeibeamte hatten daraufhin die in der Annonce genannte Telefonnummer angerufen, sich als potenzielle Kunden ausgegeben und nachgefragt, welche Dienstleistungen möglich seien. Dabei seien, so berichtete ein Polizeibeamter, auch eindeutig sexuelle Handlungen in Aussicht gestellt worden.
In der Verhandlung bestritt die 41-Jährige, diese Dienstleistungen angeboten zu haben. Es sei wohl eine Mitarbeiterin von ihr am Telefon gewesen, eine Ungarin, die jetzt in Italien lebe, gab sie an. Doch der Polizeibeamte war sich sicher, dass die Frau am Telefon akzentfreies Deutsch gesprochen habe und sich selbst so beschrieben habe, wie die Angeklagte aussieht, die im Übrigen auch den Namen der angeblichen Mitarbeiterin nicht nennen konnte. Vor Gericht sagte die Angeklagte mit Bestimmtheit: „Ich mache nur Wellnessmassage und Handentspannung.“ Und so blieb es bei der Ordnungswidrigkeit. Als Straftat wird aber nur der beharrliche Verstoß gegen das Verbot geahndet.
Das sah Staatsanwalt Fabian Krüger, auch aufgrund der Werbung, die die Frau gemacht hatte, jedoch als gegeben an. Er beantragte wegen verbotener Prostitution eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je 40 Euro. Die Angeklagte zeigte sich im Prozess uneinsichtig: „Ich habe keine Prostitution gemacht! Ich weiß, was ich darf und was nicht!“ Strafrichter Wolfgang Kronthaler verurteilte die Frau nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro. Vier Fälle, nämlich diejenigen, wo die Polizei angerufen hatte, legte er der Verurteilung zugrunde, wobei die Frau dreimal Geschlechtsverkehr, einmal nur die so genannte „Handentspannung“ angeboten hatte. Kronthaler wies darauf hin, der Gesetzgeber habe nun einmal festgelegt, dass Prostitution nur in größeren Städten ausgeübt werden dürfe. Die Angeklagte war mit dem Urteil nicht einverstanden. „Ich mache mein Geschäft weiter, dagegen können Sie gar nichts machen, und ich gehe bis ans Oberlandesgericht“, sagte sie.
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