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Freitag, 30.07.2010:
Geldstrafe für Bordell Recherche zweier Journalisten
Dresden. Wegen ihrer Berichterstattung zur «Sachsensumpf-Affäre» sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zwei Journalisten mit Geldstrafen belegt werden. Die Anklage forderte vor dem Amtsgericht Dresden, die Journalisten wegen Verleumdung zu jeweils 6000 Euro zu verurteilen. Die Journalisten hatten ihre Recherchen auf ein Leipziger Bordell konzentriert, in dem auch Minderjährige zur Prostitution gezwungen worden waren. Frühere Richter sollen dort Freier gewesen sein. Die Juristen bestreiten dies. Die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. Im Verfahren sind die Richter Nebenkläger. Das Urteil soll am 13. August gesprochen werden.
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