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Dienstag, 06.12.2011:

Für Prostitution gibt’s keinen Beweis

Freispruch vor dem Amtsgericht für 42-jährige Geschäftsfrau.


BAD SÄCKINGEN. Die Betreiberin eines Massagesalons in Bad Säckingen ist gestern vom Vorwurf der unerlaubten Prostitution freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der 42 Jahre alten Geschäftsfrau vorgeworfen, sie habe in mindestens zwei Fällen sexuelle Handlungen an Kunden gegen Bezahlung vorgenommen. Sie habe sich dabei besonders beharrlich gezeigt, nachdem sie bereits zuvor vom Amtsgericht Lörrach ebenfalls wegen Prostitution verurteilt worden war.

Kaum war die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen gestern eröffnet, übernahm die Beschuldigte die Wortführung. Sie belehrte Gericht und Staatsanwaltschaft über die korrekte Definition von Prostitution und dass man ihr da gar nichts beweisen könne. Den Pressevertretern drohte sie mit Anzeigen, sollte über ihren Fall geschäftsschädigend berichtet werden. Nachdem Richter Rupert Stork klargestellt hatte, wer hier die Fragen stellt, gab die forsche Dame bereitwillig Auskunft. In ihrem "Nachtgeschäft" biete sie ausschließlich Tantra-Massagen an, wofür sie zertifiziert sei.

Angeklagte vergleicht Tantra mit medizinischer Massage


Die Tantra-Massage, so die Frau, sei eine ganzheitliche Therapie für Körper und Seele. Sie unterscheide sich eigentlich nicht von der medizinischen Massage, auch da bleibe die Hose oben. Der einzige Unterschied bestehe darin, dass die Masseuse reizvolle Unterwäsche trage. Nicht unterm Therapeutenkittel sondern anstatt. Gegen Aufpreis gibt’s auch Strapse und hochhackige Schuhe. Niemals werden dabei sexuelle Handlungen vorgenommen, so die Angeklagte, auch nicht bei der "Großen Massage", die gerne mal 200 Euro die Stunde kosten kann. Getränke und Dusche inklusive. Vorkasse sei üblich. Die Kunden verlangten nicht nach sexuellen Handlungen, da in ihrer Hausordnung unmissverständlich darauf hingewiesen werde: "kein GV" (allgemein gültiges Kürzel für Geschlechtsverkehr) und "keine Handentspannung".

Eine ehemalige Angestellte schien die Hausregeln etwas großzügig ausgelegt zu haben. Bei ihren "Massagen von Kopf bis Fuß" wurde die Mitte nicht ausgespart und bis zum bitteren, besser: süßen Ende durchmassiert. In der Regel habe jedoch der Kunde zu Ende gebracht, was sie begonnen hatte, so die Zeugin vor Gericht. Gelernt habe sie die Tantra-Massagetechnik bei ihrer Chefin.

Die Chefin distanzierte sich von den Praktiken ihrer ehemaligen Angestellten, die im Übrigen nur zwei Monate auf 400 Euro-Basis bei ihr tätig gewesen sei. Was die in den Kabinen getrieben habe, habe sie nicht gewusst. Auch nicht, dass sie zuvor in der Schweiz als Prostituierte gearbeitet habe. Sie habe die 37-Jährige durch eine Annonce in "Heim und Welt" kennengelernt. Die Kabinen seien ganz normal ausgestattet gewesen. Man habe bei der polizeilichen Durchsuchung keine Kondome oder sonstige Hilfsmittel gefunden, die auf verbotene Prostitution hingewiesen hätten, konstatierte die Beschuldigte.

Das bestätigte der ermittelnde Kripobeamte. Außer Babyöl und Feuchttüchern habe man nichts finden können. Der Gesamteindruck habe aber vermittelt, dass dort mehr stattgefunden habe als nur Massagen. Natürlich habe sie die Kabinen nicht wie eine Leichenhalle hergerichtet, rechtfertigte sich die Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft sah die Angeklagte als überführt und beantragte eine Geldstrafe von 1500 Euro. Richter Stork hielt die Aktivitäten der Angeklagten für grenzwertig. Dennoch habe man keinen eindeutigen Beweis erbringen können, dass sie sich der Prostitution schuldig gemacht habe.

Die Staatskasse wird neben den Verfahrenskosten auch Steuereinbußen verschmerzen müssen. Die Geschäftsfrau will die Massagematte künftig in die Schweiz verlegen.

Bemerkung vom Erotik-Newsserver Team:

Das Handeln der Behörden ist doch mehr als fraglich. Zukünftig werden sogenannte Tantra Damen alles ohne Kondom anbieten aus Angst die Polizei könnten gefundene Kondome dazu benutzen um Prostitution nachzuweisen.



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