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Sonntag, 27.03.2011:

Erotik-Treff braucht Stellplätze

MANNHEIM/REUTLINGEN. Hat die Stadt Reutlingen rechtmäßig gehandelt, als sie dem Eigentümer einer Wohnung in der Albstraße die Umnutzung der Räume zu einem »erotischen Massagestudio« verwehrte?


Diese Frage beschäftigt seit Jahren die Justiz. Für den gestrigen Donnerstag hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eigentlich ein Urteil angekündigt. Stattdessen aber verkündete der Vorsitzende Richter des achten Senats, Karsten Harms, in Mannheim lediglich einen Beschluss: Es wird weiterverhandelt. Wann und wo, blieb noch offen.

Aus Sicht des Senats sei ein Gesichtspunkt »entscheidungserheblich geworden«, der bisher für die Beteiligten keine Rolle gespielt habe, sagte Harms. Stand bis dato das Bauplanungsrecht, also örtliches Recht, im Fokus, soll nun geprüft werden, ob die staatlichen Vorgaben der Landesbauordnung erfüllt sind. Ganz konkret geht es darum, dass bei einem Gewerbe - in diesem Fall der Prostitution - genügend Autostellplätze vorgehalten werden müssen. Wie viele genau, vermochte gestern keiner der Beteiligten zu sagen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte der Stadt Reutlingen im Frühjahr 2009 aufgetragen, eine Baugenehmigung für die Wohnung mit wechselnden Prostituierten in einem Mehrfamilienhaus zu erteilen, und damit dem Wohnungseigentümer recht gegeben. Dieser war wegen versagter Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung und Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt vor Gericht gezogen. Im laufenden Berufungsverfahren hofft nun die Stadt, vertreten durch Rechtsamtsleiter Dr. Hans-Ulrich Stühler, auf einen anders lautenden Richterspruch, wohingegen der Kläger - für ihn und die Hauptmieterin führt die Berliner Anwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen das Wort - seinen Rechtsanspruch bestätigt sehen will.

Am Dienstag dieser Woche hatte der VGH zu dieser Sache in öffentlicher Sitzung im Reutlinger Rathaus getagt. Dabei hatte Stühler Interesse an einem Vergleich signalisiert. Von Galen und ihre Mandanten setzten dagegen auf alles oder nichts.

Fantasievolles Gericht


»Das Gericht ist fantasievoll. Wir sind etwas überrascht«, sagte Stühler über den gestern bekannt gemachten Beschluss des achten Senats, wonach die mündliche Verhandlung fortzusetzen und dabei die Stellplatzfrage zu erörtern ist. Überrascht war Stühler nicht zuletzt deshalb, weil es der Stadt Reutlingen Mitte der 1990er-Jahre zwar gelang, mit richterlichem Segen zwei »Terminwohnungen« mit bordellartigem Charakter in der Karlstraße zu schließen. Dass die Stadt mit den Stellplätzen argumentierte, hatte sich aber als unwirksamer Hebel erwiesen. »Das Verwaltungsgericht Sigmaringen ging damals nicht darauf ein.« Wie Stühler will sich auch von Galen über die Vorgaben schlau machen.

Anders als Reutlingens Justiziar sieht die Berlinerin Anzeichen dafür, »dass die Richter das Vorhaben für grundsätzlich zulässig halten«.

Der VGH hat die Beteiligten zur Stellungnahme aufgefordert.

In der Sitzung am Dienstag hatte Stühler gemahnt, das Gericht möge die Folgen einer dauerhaften Umnutzung der Wohnung in dem Mehrfamilienhaus mitbedenken. Seit fünf Jahren empfangen Prostituierte dort ihre Freier.

Zwei Mal gab es Beschwerden. In einem Fall, weil ein betrunkener Kunde im Haus pöbelte - die Polizei musste ihn entfernen. Im anderen Fall, weil eine unbeteiligte Frau von einem Freier belästigt wurde.



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