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Mittwoch, 09.03.2011:
Ein Geld-Angebot beim heißen Flirt in der Disko ist eine böse Beleidigung
Auch beim Flirt etwa in der Disco sollte man auf seine Worte achten.
Denn, so das Oberlandesgericht Oldenburg: Wer dabei nämlich mit einem Geld-Angebot das Objekt seiner Begierde zum Liebesspiel motivieren will, behandelt den potenziellen Partner als käufliche Prostituierte. Das aber ist eine "ehrverletzende Herabsetzung", wird als Beleidigung bestraft. Mit dieser Begründung bestätigten die Oberlandesrichter ein Urteil, dass das Landgericht Oldenburg zuvor über einen Angeklagten verhängt hatte - 90 Tagessätze zu 5 Euro. Nun muss der Mann für seinen missglückten Flirt-Versuch zahlen oder in Haft.
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