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Mittwoch, 01.06.2011:

Ein 33-jähriger Mitarbeiter der Eros-Arena muss drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Ein 33-jähriger Mitarbeiter der Eros-Arena muss drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein 24-jähriger Kollege drei Jahre. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags rückte das Schwurgericht gestern ab.


Tübingen / Reutlingen. Die Angeklagten hatten am Abend des 5. Oktober 2010 einen Kunden des Reutlinger Bordells krankenhausreif zugerichtet (wir berichteten). Dennoch blieb das Schwurgericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die den vorbestraften 24-Jährigen sechs Jahre hinter Gitter schicken wollte. Für den 33-Jährigen sollten es fünfeinhalb Jahre werden.

Den zunächst angeklagten Tatvorwurf des versuchten Totschlags hielt das Gericht nicht aufrecht: Trotz seiner vielfachen, schweren Gesichts- und Kopfverletzungen infolge der Faustschläge und Tritte der Angeklagten sei der Mann von selbst wieder aufgestanden und davon gegangen. Nach wenigen hundert Metern wurde er von der Polizei aufgegriffen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Peters. Auch die Gerichtsmedizinerin Dr. Maria-Christine Schieffer hatte bestätigt, dass für den Mann keine konkrete Lebensgefahr bestanden hatte. Spätfolgen der brutalen Attacken hatte er verneint. Dass der Mann anscheinend wohlauf vor Gericht erschienen sei, könne man als eine Art Geschenk an die Angeklagten betrachten, so der Richter.

Die Kammer ist überzeugt, dass der 33-Jährige die massiven Gewalttaten steuerte. Nach einem ersten verbalen Geplänkel sei er dem sichtlich angetrunkenen Kunden nachgegangen, habe vor dem Bordell auf ihn eingeschlagen und auch Pfefferspray eingesetzt. Der Mann sei zu Boden gegangen und habe auch nichts mehr gesehen. Bereits schwer verletzt, sei er über die Albstraße getorkelt. Als er nach etwa zehn Minuten wieder vor das Bordell gelangte, habe sich der 24-Jährige mit einem weiteren, bisher unbekannten Mann ohne ein Wort auf den Wehrlosen gestürzt und ihn mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt. „Das gibt nur einen Sinn, wenn der 33-Jährige die beiden anderen herbeibeordert hat“, so der Richter. Ob der 33-Jährige bei der zweiten Attacke mit weiteren Tritten und Schlägen selbst aktiv beteiligt war, lasse sich nicht mehr sicher feststellen.

Beide Angeklagten hegten einen bedingten Tötungsvorsatz, sagte der Richter. Sie hätten in Kauf genommen, dass das Opfer durch die Tritte gegen Gesicht, Kopf und Hals an seinen Verletzungen hätte sterben können. „Sie wären beinahe zu Totschlägern, zu Mördern geworden.“ Besonders erschreckend erschien dem Gericht das Verhalten des 33-Jährigen. Wenn von den Verletzungen des Mannes die Rede war, habe er stets grinsend und feixend dagesessen. „Ein Fehlen von jeglicher Empathie“, sagte der Richter, „ein bestürzender Charakterfehler.“ Dass der 33-Jährige auf einen Menschen, der bereits blutete und nur noch torkelte, weitere Schläger ansetzte, deutet für das Gericht darauf hin, dass der Angeklagte den anderen einfach fertigmachen wollte. „Er hat diese Attacke geleitet.“

Als Aufpasser seien die Angeklagten eigentlich dafür zuständig gewesen, „dass es ruhig bleibt im Laden“, doch ihre „charakteristische Unbeherrschtheit“ habe die Oberhand gewonnen, sagte der Richter. „Die Angeklagten werden nicht bestraft, weil sie Mitglieder der Hells Angels sind, sondern für ihre Taten.“



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