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Donnerstag, 30.09.2010:

Ehemalige Bordellbesitzer vom Verdacht des Menschenhandels freigesprochen

Staatsanwältin und Verteidigung beantragten, Ilona und Ralf B. freizusprechen. Auch das Urteil des Neuruppiner Amtsgericht lautete gestern: Freispruch.

Seit dem 17. August musste sich das Ehepaar aus Perleberg unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung in der Zeit vom 6. September bis zum 22. Oktober 2007 verantworten. Laut Anklage sollten die beiden Angeklagten in ihrem Wittstocker Privatklub in der Burgstraße zwei polnische Schwestern zur Prostitution gezwungen haben. Ihnen wurden die Pässe abgenommen. Sie durften das Etablissement nur in Begleitung verlassen. Einen eigenen Hausschlüssel besaßen die beiden Frauen nicht. Das verdiente Geld mussten sie zum großen Teil dem Ehepaar abliefern. So hatte es jedenfalls die 29-jährige Barbara F. am ersten Verhandlungstag vor Gericht ausgesagt. Ähnliches hatte ihre jüngere Schwester Kira im Oktober 2007 bei der Polizei gesagt, nachdem Beamte die Frauen aus dem Klub geholt hatten. Wiederholen wollte Kira F. ihre Aussage vor Gericht allerdings nicht. Sie erschien nicht zur Verhandlung. Barbara F. dagegen stellte sich den Fragen des Gerichts – stundenlang. Ihre Vernehmung musste unterbrochen werden, weil die junge Frau psychisch am Ende war und nach eigenen Angaben keinen klaren Gedanken mehr fassen konnte. Sie sollte am zweiten Verhandlungstag noch einmal gehört werden. Doch da kam sie nicht.

Der gestrige Prozesstag brachte eine Wende. Die gestern gehörten Zeugen bestätigten die Version von Barbara F. nicht. Demnach konnte von einem unfreiwilligen Aufenthalt in dem Klub nicht die Rede sein. So hatte eine Landsmännin der Schwestern diese häufiger allein beim Einkaufen in Wittstock getroffen. Die Zeugin war häufiger bei dem Ehepaar B. zum Kaffee in der Burgstraße. „Wir saßen in der Küche und die Frauen kamen zur Tür herein. Die durften alleine raus“, sagte Doro L. Sie habe die Schwestern zur Post begleitet, wenn diese Geld nach Polen überwiesen haben. „Ich habe ihnen einfach geholfen“, sagte sie gestern. Auf sie machten die beiden nicht den Eindruck, gegen ihren Willen in Wittstock festgehalten zu werden. Das bestätigten auch die anderen Zeugen gestern. Ein deutscher Bekannter der Polinnen hatte mit ihnen einen Tagesausflug nach Warnemünde unternommen. Auf der Tour hätten sie von einem Diskothekenbesuch erzählt. Die Inhaberin eines Lokals in Wittstock hatte beide häufiger in ihrem Lokal erlebt – in guter Stimmung.

Insgesamt war die Beweislage nicht ausreichend für eine Verurteilung der Angeklagten. So blieb folgerichtig nur der Freispruch.



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