Villingen-Schwenningen. Ausgerechnet der Mann, der 15 Jahre als "rechte Hand" eines Villinger Bordell-Chefs agiert hat, ist im Februar als Dieb von 300 000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 80 000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil legte er Berufung ein. Doch nach erneuter Beweisaufnahme hat das Landgericht Konstanz das Urteil des Amtsgerichts VS jetzt bestätigt.
Für den Bordellbetreiber war von Anfang an nur der 40-jährige Mitarbeiter als Täter in Betracht gekommen. Er beauftragte einen Privatdetektiv und lobte ein Kopfgeld von 100 000 Euro aus. Neben dem Bargeld seien bei dem Einbruch auch eine "extrem teure Rolex-Sonderanfertigung" und zwei "Einkaräter-Ringe" weggekommen. Und das, obwohl sein "Rottweiler" das Büro gehütet hatte. Da habe nur sein enger Mitarbeiter ohne Alarm durch das aufgehebelte Fenster kommen können, unter dem das Tier saß. Ihn habe es ja gut gekannt.
Der Geschäftsmann übernahm schließlich auch noch die "Vernehmung" anderer Tatverdächtiger, besonders der in seinem Etablissement beschäftigten Damen. Inzwischen war auch die Polizei tätig geworden, dies aber laut Verteidiger des verurteilten Mitarbeiters recht einseitig und fehlerhaft. Auch habe man dem Bordellbetreiber geglaubt, dass die Prostituierten niemals Zugang zu seinem Privatbereich gehabt hätten.
Der Mitarbeiter aber behauptete, etliche davon habe der Chef immer dann zu Sexspielen zu sich geholt, wenn seine Frau nicht da war. Das heißt, der Hund hätte die eine oder andere Prostituierte nicht angefallen, wenn sie eingestiegen wäre.
Auf die Frage, wer außerdem noch als Täter in Betracht komme, verdächtigte er den Ex-Chef des Versicherungsbetrugs: "Der hat schon mehrere Dinger durchgezogen." Er selbst bot dem Gericht ein scheinbar lückenloses Alibi. Er schilderte (Irr-)Fahrten von Villingen über Spaichingen nach Ravensburg und schließlich nach Kroatien. Er habe seine Kinder zum Essen eingeladen, das Auto des Schwagers ausgeliehen, sei dann zu seiner im Sterben liegenden Schwester nach Ravensburg und anschließend nach Kroatien gefahren. Die nachträgliche Ortung seines Handys stand aber im Widerspruch zu diesen Angaben. So gab es für die Staatsanwaltschaft "keine vernünftigen Zweifel", dass der Angeklagte den Einbruch auf dem Gewissen hat.